Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEMA 59
Mundboden-/Vestibulumplastik (Pla2)
Mundboden- oder Vestibulumplastik im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte
BEMA 59 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Plastik (je Frontzahnbereich oder Kieferhälfte)
- auch neben Bema 57 (Beseitigen störender Schleimhautbänder) bei ortsgetrenntem Eingriff in derselben Sitzung
- Mundbodenplastik
- Vestibulumplastik
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Mundbodenplastik
- Vestibulumplastik
- einschließlich primärer Wundversorgung
- Nicht abrechenbar
- neben Bema 51a und Bema 51b (plastischer Verschluss) für dasselbe Operationsgebiet in derselben Sitzung
- neben Bema 57 (Beseitigung störender Schleimhautbänder) für dasselbe Operationsgebiet in derselben Sitzung
- für Tuberplastik (Bema 60)
- stattdessen partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik (GOÄ 2675, außervertragliche Leistung)
- Bei mukogingival-chirurgischer Indikation: nach Abschnitt B.V. der allgemeinen Behandlungsrichtlinien gehört folgendes nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung im Rahmen der Parodontalbehandlung die Behandlung
- von Rezessionen,
- des Fehlens keratinisierter Gingiva und
- der verkürzten angewachsenen Schleimhaut.
- Zusätzlich abrechenbar
- Bema 36/Bema 37 Nachblutungen
- Bema 38 Nachbehandlung in einer späteren Sitzung
- Bema 40 Infiltrationsanästhesie
- Bema 41a, Bema 41b Leitungsanästhesie
- Bema 46 chirurgische Wundrevision in einer späteren Sitzung
- GOÄ 2700 Verbandplatte plus Material- und Laborkosten
- GOÄ 2380 freies Schleimhauttransplantat, außerhalb der syst. PAR-Behandlung
- Bema Ä1, Bema 01, Bema 04 Beratungen und Untersuchungen
- GOÄ 2700 Verbandsplatte, zzgl. Material- und Laborkosten
- Bema Ä925–Bema Ä935 Röntgendiagnostik
- GOÄ 2381 einfache Hautlappenplastik
- GOÄ 2382 schwierige Hautlappenplastik
- GOÄ 2386 Schleimhauttransplantation, einschl. operativer Unterminimierung der Entnahmestelle und plastischer Deckung
- GOÄ 2254 Implantation von Knochen
- GOÄ 2255 freie Verpflanzung von Knochen oder von Knochenteilen/Knochenspänen
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
(Siehe auch Feststellung Nr. 99 der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 22 EKVZ vom 25.11.1982 - gilt nur für Ersatzkassen)
Protokollnotiz:
Leistungen nach BEMA-Nr. 59 sind im Rahmen einer systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen neben den Leistungen nach den Nrn. AIT, CPT abrechenbar, wenn sie als zusätzliche ortsgetrennte präprothetisch-chirurgische Eingriffe erforderlich sind. - Dokumentation
- Datum
- Patientenaufklärung über chirurgische Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zum chirurgischen Eingriff
- Zahn/Region
- Indikation Prä-Prothetik zur Verbesserung des Prothesenlagers
- Art der Plastik Mundbodenplastik oder Vestibulumplastik und vorgenommene chirurgische Maßnahmen
- Wundverschluss durch Naht, Anzahl der Nähte, Material
- Maßnahmen der primären Wundversorgung
- Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
- Spitta Kommentar
Die Bema 57 und 59 sind in derselben Sitzung, im selben Frontzahngebiet oder in derselben Kieferhälfte nebeneinander abrechenbar, wenn es sich um ortsgetrennte Eingriffe handelt, z. B. bei Vestibulumplastik und Beseitigung eines Schlotterkammes.
In einigen KZV-Bereichen beschreibt die Pla2 den Leistungsinhalt am zahnlosen Kiefer bzw. zahnlosen Kieferabschnitt für die regio von bis zu zwei Zahnbreiten.
Bei mukogingival-chirurgischer Indikation, insbesondere die Behandlung von Rezessionen, das Fehlen von keratinisierter Gingiva und der verkürzten angewachsenen Schleimhaut ist die BEMA-Nr. 59 nach Abschnitt B. V. der allgemeinen Behandlungsrichtlinien nicht berechenbar.
Die GKV-GOÄ-Nr. 2675 ist nicht vertragszahnärztlich berechenbar, wegen Leistungsüberschneidungen.
- Fallbeispiele
1. Beispiel:
Therapie: Vestibulumplastik regio 13-23, 4 Infiltrationsanästhesien
Abrechnung: 4 x I/BEMA-Nr. 40; 1 x Pla2/BEMA-Nr. 592. Beispiel:
Therapie: Vestibulumplastik regio 12-24, 3 Infiltrationsanästhesien
Abrechnung: 3 x I/BEMA-Nr. 40; 2 x Pla2/BEMA-Nr. 59