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BEMA 59
Mundboden-/Vestibulumplastik (Pla2)

Mundboden- oder Vestibulumplastik im Frontzahnbereich oder in einer Kieferhälfte

BEMA 59 Schnellcheck

Punktzahl:120
check
Abrechenbar
  • je Plastik (je Frontzahnbereich oder Kieferhälfte)
  • auch neben Bema 57 (Beseitigen störender Schleimhautbänder) bei ortsgetrenntem Eingriff in derselben Sitzung
  • Mundbodenplastik
  • Vestibulumplastik
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Mundbodenplastik
  • Vestibulumplastik
  • einschließlich primärer Wundversorgung
no-check
Nicht abrechenbar
  • neben Bema 51a und Bema 51b (plastischer Verschluss) für dasselbe Operationsgebiet in derselben Sitzung
  • neben Bema 57 (Beseitigung störender Schleimhautbänder) für dasselbe Operationsgebiet in derselben Sitzung
  • für Tuberplastik (Bema 60)
  • stattdessen partielle Vestibulum- oder Mundbodenplastik (GOÄ 2675, außervertragliche Leistung)
  • Bei mukogingival-chirurgischer Indikation: nach Abschnitt B.V. der allgemeinen Behandlungsrichtlinien gehört folgendes nicht zur vertragszahnärztlichen Versorgung im Rahmen der Parodontalbehandlung die Behandlung
    - von Rezessionen,
    - des Fehlens keratinisierter Gingiva und
    - der verkürzten angewachsenen Schleimhaut.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    (Siehe auch Feststellung Nr. 99 der Arbeitsgemeinschaft gemäß § 22 EKVZ vom 25.11.1982 - gilt nur für Ersatzkassen)

    Protokollnotiz:
    Leistungen nach BEMA-Nr. 59 sind im Rahmen einer systematischen Behandlung von Parodontitis und anderen Parodontalerkrankungen neben den Leistungen nach den Nrn. AIT, CPT abrechenbar, wenn sie als zusätzliche ortsgetrennte präprothetisch-chirurgische Eingriffe erforderlich sind.

  • Dokumentation
    • Datum
    • Patientenaufklärung über chirurgische Behandlung, mögliche Risiken und Komplikationen sowie Einverständnis zum chirurgischen Eingriff
    • Zahn/Region
    • Indikation Prä-Prothetik zur Verbesserung des Prothesenlagers
    • Art der Plastik Mundbodenplastik oder Vestibulumplastik und vorgenommene chirurgische Maßnahmen
    • Wundverschluss durch Naht, Anzahl der Nähte, Material
    • Maßnahmen der primären Wundversorgung
    • Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
  • Spitta Kommentar

    Die Bema 57 und 59 sind in derselben Sitzung, im selben Frontzahngebiet oder in derselben Kieferhälfte nebeneinander abrechenbar, wenn es sich um ortsgetrennte Eingriffe handelt, z. B. bei Vestibulumplastik und Beseitigung eines Schlotterkammes.

    In einigen KZV-Bereichen beschreibt die Pla2 den Leistungsinhalt am zahnlosen Kiefer bzw. zahnlosen Kieferabschnitt für die regio von bis zu zwei Zahnbreiten.