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BEMA 37
Stillung Blutung durch Abbinden (Nbl2)

Stillung einer übermäßigen Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung

BEMA 37 Schnellcheck

Punktzahl:29
check
Abrechenbar
  • je Behandlungsgebiet und Sitzung
  • auch während oder nach chirurgischem Eingriff
  • Notfall: zusätzliche Naht einer mit Druckverband nicht mehr stillbaren Blutung
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Abbinden des Gefäßes
  • Umstechen des Gefäßes
  • Knochenbolzung
  • Nahtmaterial
no-check
Nicht abrechenbar
  • neben Bema 36 (Stillung einer übermäßigen Blutung) an derselben Stelle in derselben Sitzung
  • neben Bema 38 (Nachbehandlung) an derselben Stelle in derselben Sitzung
  • neben Bema 46 (chirurgische Wundrevision) an derselben Stelle in derselben Sitzung
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    keine

  • Dokumentation
    • Datum
    • Zahn/Region
    • Maßnahme/Methode der Blutstillung (Abbinden, Umstechen etc.)
    • Zeitaufwand (Dauer)
    • Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
  • Spitta Kommentar

    Medikamente können auf den Namen des Patienten zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden.

    In einigen KZV-Bereichen ist die Verordnung im Rahmen des Sprechstundenbedarfs möglich, wobei die KZV-Unterschiede zu beachten sind.