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BEMA 37
Stillung Blutung durch Abbinden (Nbl2)
Stillung einer übermäßigen Blutung durch Abbinden oder Umstechen eines Gefäßes oder durch Knochenbolzung
BEMA 37 Schnellcheck
Punktzahl:29
- Abrechenbar
- je Behandlungsgebiet und Sitzung
- auch während oder nach chirurgischem Eingriff
- Notfall: zusätzliche Naht einer mit Druckverband nicht mehr stillbaren Blutung
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Abbinden des Gefäßes
- Umstechen des Gefäßes
- Knochenbolzung
- Nahtmaterial
- Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
keine
- Dokumentation
- Datum
- Zahn/Region
- Maßnahme/Methode der Blutstillung (Abbinden, Umstechen etc.)
- Zeitaufwand (Dauer)
- Verhaltensmaßnahmen nach chirurgischem Eingriff
- Spitta Kommentar
Medikamente können auf den Namen des Patienten zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) verordnet werden.
In einigen KZV-Bereichen ist die Verordnung im Rahmen des Sprechstundenbedarfs möglich, wobei die KZV-Unterschiede zu beachten sind.