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GOÄ 253
Injektion, intravenös

Injektion, intravenös

Arbeiten & Organisieren

GOÄ 253 Schnellcheck

Punktzahl:70
check
Abrechenbar
  • je intravenöse Injektion
  • auch für Injektionen über Einmalinfusionsnadeln
  • Gemäß den allgemeinen Bestimmungen der GOÄ zum Teil C II ist die GOÄ 253 nicht mehrfach berechnungsfähig, wenn „anstelle einer Mischung mehrerer Arzneimittel bei liegender Kanüle im zeitlichen Zusammenhang nacheinander verabreicht werden“. Das bedeutet, dass das intravenöse Injizieren mehrerer unterschiedlicher Arzneimittel durch dieselbe Kanüle nicht zum mehrmaligen Ansetzen der GOÄ 253 berechtigt.
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • intravenöse Injektion
no-check
Nicht abrechenbar
  • Wird nach erfolgter intravenöser Injektion ein einfacher Pflasterverband angelegt, gilt dieser als mit der Leistung abgegolten und ist nicht zusätzlich berechnungsfähig.
  • für Heilinjektion GOÄ 267
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Erfolgt in derselben Sitzung zusätzlich auch die Injektion in die Arterie, ist die GOÄ 254 zusätzlich berechnungsfähig. Auch die GOÄ 252 (Injektion – subkutan, submukös, intrakutan, intramuskulär) kann ggf. zusätzlich erbracht und berechnet werden.
  • Injektionsmittelkosten sind zusätzlich in Rechnung zu stellen, wenn der Patient das Injektionsmittel nicht nach Rezeptierung mitbringt.
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