Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GOÄ 381
Epikutantest, je Test (31. bis 50. Test je Behandlungsfall)
Epikutantest, je Test (31. bis 50. Test je Behandlungsfall)
Arbeiten & Organisieren
GOÄ 381 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Für einen Epikutantest, je Test. Die GOÄ 381 kommt für die 31. bis 50. Testung innerhalb eines Behandlungsfalles infrage.
- Als Behandlungsfall gilt gemäß den allgemeinen Bestimmungen ein Monatszeitraum (31 Tage), sofern es sich um die Behandlung derselben Erkrankung handelt.
- Ist nach Ablauf des Behandlungsfalles ein erneuter Epikutantest indiziert, wird auch, wenn die Grenze von 30 Tests überschritten worden ist, wieder die GOÄ 380 berechnet (neuer Behandlungsfall).
- Gemäß den allgemeinen Bestimmungen sind erforderliche Nachbeobachtungen am Tag der Testung in dem Leistungsansatz der Ä381 enthalten und nicht gesondert berechnungsfähig. Das gilt auch für die Nachschauuntersuchung zur Überprüfung der Körperreaktion auf die Testsubstanz.
Definition Behandlungsfall
Der „Behandlungsfall“ ist der Monat. - Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Kontakttest, bei dem potenziell allergieauslösende Substanzen für eine gewisse Zeit direkt mit der Haut in Kontakt gebracht werden, um dort im Anschluss die körpereigene Reaktion in Form eventueller Rötungen, Papeln oder Blasen ablesen zu können.
- Nicht abrechenbar
- Für den ersten bis inklusive 30. Test innerhalb eines Behandlungsfalls steht die höher bewertete GOÄ 380 zur Verfügung.
- Für den 50. bis inklusive 100. Test innerhalb eines Behandlungsfalls steht die geringer bewertete GOÄ 382 zur Verfügung.
- Die Kosten für Testmaterialien sind gemäß den allgemeinen Bestimmungen mit den Gebühren abgegolten und nicht gesondert berechnungsfähig. Eine Ausnahme bilden individuell hergestellte Testplättchen, für die gemäß § 9 GOZ Ersatz von Auslagen durch Weitergabe der tatsächlich entstandenen Kosten an den Patienten verlangt werden darf.
- Zusätzlich abrechenbar
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GOÄ-Nr. 381 keine
Allgemeine Bestimmung GOÄ - Teil C.III.
- Als Behandlungsfall gilt für die Behandlung derselben Erkrankung der Zeitraum eines Monats nach der jeweils ersten Inanspruchnahme des Arztes.
- Erforderliche Nachbeobachtungen am Tag der Impfung oder Testung sind in den Leistungsansätzen enthalten und nicht gesondert berechnungsfähig.
- Neben den Leistungen nach den Nummern 376 bis 378 sind die Leistungen nach den Nummern 1 und 2 und die gegebenenfalls erforderliche Eintragung in den Impfpaß nicht berechnungsfähig.
- Mit den Gebühren für die Leistungen nach den Nummern 380 bis 382, 385 bis 391 sowie 395 und 396 sind die Kosten abgegolten.
- Mit den Gebühren für die Leistungen nach den Nummern 393, 394, 397 und 398 sind die Kosten für serienmäßig lieferbare Testmittel abgegolten.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Ein Epikutantest ist ein Kontakttest, bei dem potenziell allergieauslösende Substanzen für eine gewisse Zeit direkt mit der Haut in Kontakt gebracht werden, um dort im Anschluss die körpereigene Reaktion in Form eventueller Rötungen, Papeln oder Blasen ablesen zu können.
Die notwendige Nachschau zum Ablesen der Körperreaktion ist Bestandteil der Leistung und nicht gesondert berechnungsfähig.
Als ein Test gilt die Applizierung eines Testmediums (Teststreifen/Testplättchen). Auch so genannte Leertests, mit denen keine Substanzverträglichkeit, sondern lediglich die Verträglichkeit des Trägermediums überprüft werden soll, sind mit der GOÄ 381 berechnungsfähig.
- Anwendungsempfehlung
Die Nachschauuntersuchung ist mit der Leistung abgegolten und kann daher nicht als symptombezogene Untersuchung gemäß GOÄ 5 gesondert berechnet werden.
Darüberhinausgehende Beratungsleistungen, die im Zusammenhang mit der Testung und beim Ablesen der Testreaktionen erfolgen, sind zusätzlich gemäß den GOÄ 1 bzw. GOÄ 3 abrechenbar.
- Spitta Kommentar