Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GOÄ 200
Verband – ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher –
Verband – ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher –
Arbeiten & Organisieren
GOÄ 200 Schnellcheck
- Abrechenbar
- für einen Verband und zwar unabhängig von der Größe des Verbands – ausgenommen sind jede Art von Schnell – oder Sprühverbänden, Augen- und Ohrenklappen sowie Dreiecktücher
- auch für Verbände, die in keiner anderen Gebührennummer beschrieben sind (ausgenommen Schnellverbände (Hansaplast), Sprüh-Verbände, Dreiecktuch-Verbände und Augen-/Ohrenklappen)
Für den Verbandwechsel in separater Sitzung nach einem operativen Eingriff kann die GOÄ 200 abgerechnet werden. Hierbei muss die GOÄ 200 nicht als alleinige Leistung auftreten, sondern kann in Kombination mit anderen Nachsorgeleistungen abgerechnet werden, z. B.:
- Werden mehrere Verbände angelegt bzw. gleichzeitig gewechselt, kann die GOÄ 200 mehrmals – nämlich je Verband – berechnet werden.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Verband, unabhängig von der Größe des Verbands – ausgenommen sind jede Art von Schnell- oder Sprühverbänden, Augen –und Ohrenklappen sowie Dreiecktücher
- Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GOÄ-Nr. 200
keine
Allgemeine Bestimmung GOÄ-Teil C.I.
Wundverbände nach Nummer 200, die im Zusammenhang mit einer operativen Leistung (auch Ätzung, Fremdkörperentfernung), Punktion, Infusion, Transfusion oder Injektion durchgeführt werden, sind Bestandteil dieser Leistung.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
In der Leistungsbeschreibung der GOÄ 200 erfolgt keine Unterscheidung zwischen einem großen und einem kleinen Verband. Die GOÄ 200 ist daher unabhängig von der Größe eines Verbands abrechenbar.
Die GOÄ 200 darf gemäß ihrer Leistungsbeschreibung nicht für Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher angesetzt werden. Auch das Anlegen von Klebepflastern kann nicht über die GOÄ 200 berechnet werden.
Beispiele
In der Zahnheilkunde ist die Berechnung der GOÄ 200 insbesondere angezeigt, wenn eine intraorale Wunde von der Keimbelastung des Mundhöhlenmilieus abgeschirmt werden muss. Die Erbringung einer Leistung gemäß GOÄ 200 ist somit denkbar unter anderem für:- Wundverbände ohne Zusammenhang mit einer chirurgischen Leistung
- Salbenverbände ohne Zusammenhang mit einer chirurgischen Leistung
- Verbandswechsel oder Verbandserneuerung nach einem operativen Eingriff
- Verbandswechsel oder Verbandserneuerung eines Zahnfleischverbands (z. B. nach einer parodontalchirurgischen Behandlung)
- Verbandserneuerung von gelösten Verbänden im Vertretungsdienst
- Erhöhter Steigerungssatz
In den Bestimmungen zur GOÄ 200 wird nicht unterschieden zwischen einem großen und einem kleinen Verband. Die besondere Ausdehnung eines Verbands kann somit als Grund für die Wahl eines höheren Steigerungssatzes angeführt werden. Ein weiterer plausibler Grund für die Abrechnung der GOÄ 200 mit einem erhöhten Steigerungssatz könnte beispielsweise das besonders komplizierte Anlegen des Verbands sein (z. B. wegen motorischer Unruhe oder erhöhter Salivation).
- Anwendungsempfehlung
Wundverbände nach GOÄ 200, die im Zusammenhang mit einer operativen Leistung, Ätzung, Fremdkörperentfernung, Punktion, Infusion, Transfusion oder Injektion durchgeführt werden, sind Bestandteil dieser Leistung. Wird in einer folgenden Sitzung in Verbindung mit einer Nachkontrolle oder einer chirurgische Wundrevision in derselben Sitzung ein Verband gelegt oder gewechselt, kann die GOÄ 200 neben den GOZ 3290 (Wundkontrolle), GOZ 3300 (Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff), GOZ 3310 (Chirurgische Wundrevision) und GOZ 4150 (PAR-Nachbehandlung) berechnet werden. Ist der angelegte Verband ein Kompressionsverband oder zirkulärer Verband des Kopfes und entspricht somit der Leistungsbeschreibung der GOÄ 204, empfiehlt es sich, diese – höher bewertete – Leistungsziffer in Ansatz gebracht werden.
- Spitta Kommentar