GOÄ - B. Grundleistungen und allgemeine Leistungen GOÄ 1ff., A ff., 30 ff., 45 ff., E
Eingehende, das gewöhnliche Maß übersteigende Beratung – auch mittels Fernsprecher
Erhebung der Fremdanamnese über einen Kranken und/oder Unterweisung und Führung der Bezugsperson(en) – im Zusammenhang mit der Behandlung eines Kranken
Einleitung und Koordination flankierender therapeutischer und sozialer Maßnahmen während der kontinuierlichen ambulanten Betreuung eines chronisch Kranken
Zuschlag für außerhalb der Sprechstunde erbrachte Leistungen
Zuschlag Leistungen 20 – 22/6 – 8 Uhr/außerhalb Sprechstunde
Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen
Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen
Zuschlag zu Untersuchungen nach Nummer 5, 6, 7 oder 8 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
Besuch, einschließlich Beratung und symptombezogene Untersuchung
Besuch eines weiteren Kranken in derselben häuslichen Gemeinschaft
Personalbesuch im Auftrag des Arztes außerhalb der Praxis
Begleitung eines Patienten durch den behandelnden Arzt zur unmittelbar notwendigen stationären Behandlung – gegebenenfalls einschließlich organisatorischer Vorbereitung der Krankenhausaufnahme –
Verweilen, ohne Unterbrechung und ohne Erbringung anderer ärztlicher Leistungen – wegen Erkrankung erforderlich –, je angefangene halbe Stunde
Konsiliarische Erörterung zwischen zwei oder mehr liquidationsberechtigten Ärzten, für jeden Arzt
Beistand bei der ärztlichen Leistung eines anderen Arztes (Assistenz), je angefangene halbe Stunde
Zuziehung eines Assistenten bei operativen belegärztlichen Leistungen oder bei ambulanter Operation durch niedergelassene Ärzte, je angefangene halbe Stunde
Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich erfolgte Ausführung
Zuschlag für in der Zeit zwischen 20 und 22 Uhr oder 6 und 8 Uhr erbrachte Leistungen
Zuschlag für in der Zeit zwischen 22 und 6 Uhr erbrachte Leistungen
Zuschlag für an Samstagen, Sonn- oder Feiertagen erbrachte Leistungen
Zuschlag Visite/Bereitschaftsdienst durch einen Belegarzt
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 45, 46, 48, 50, 51, 55 oder 56 bei Kindern bis zum vollendeten 4. Lebensjahr
Kurze Bescheinigung oder kurzes Zeugnis, Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
Ausführlicher schriftlicher Krankheits- und Befundbericht (einschließlich Angaben zur Anamnese, zu dem(n) Befund(en), zur epikritischen Bewertung und gegebenenfalls zur Therapie)
Schriftlicher Diätplan, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt
Individueller schriftlicher Plan Chemotherapie/Nachsorge bei Tumoren
Schriftliche gutachtliche Äußerung mit einem das gewöhnliche Maß übersteigenden Aufwand – gegebenenfalls mit wissenschaftlicher Begründung –, je angefangene Stunde Arbeitszeit