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GOÄ 77
Schriftlicher, individueller Kurplan

Schriftliche, individuelle Planung und Leitung einer Kur mit diätetischen, balneologischen und/oder klimatherapeutischen Maßnahmen unter Einbeziehung gesundheitserzieherischer Aspekte

Arbeiten & Organisieren

GOÄ 77 Schnellcheck

Punktzahl:150
  • Abrechenbar
    • Die schriftliche Niederlegung ist in der Leistung inkludiert und berechtigt nicht zum zusätzlichen Ansetzen von Schreibgebühren nach GOÄ 95 oder GOÄ 98.
    • Die Ä77 ist nicht berechenbar neben der GOÄ 76 (schriftlicher Diätplan).
    • Neben der Ä77 dürfen Portokosten und ggf. auch Versandkosten gemäß § 10 Abs. 1 Punkt 2 GOÄ berechnet werden.
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • individuelle schriftliche Planung und Leitung einer Kur mit z. B. diätetischen Maßnahmen
  • Nicht abrechenbar
    • neben GOÄ 76 (schriftlicher Diätplan)
    • für fertige Kurpläne
    • für das Ausfüllen von Vordrucken, bei denen die Individualisierung lediglich per Ankreuzverfahren erfolgt
  • Zusätzlich abrechenbar
    • Neben der Ä77 dürfen Portokosten und ggf. auch Versandkosten gemäß § 10 Abs. 1 Punkt 2 GOÄ berechnet werden.
check
Abrechenbar
  • Die schriftliche Niederlegung ist in der Leistung inkludiert und berechtigt nicht zum zusätzlichen Ansetzen von Schreibgebühren nach GOÄ 95 oder GOÄ 98.
  • Die Ä77 ist nicht berechenbar neben der GOÄ 76 (schriftlicher Diätplan).
  • Neben der Ä77 dürfen Portokosten und ggf. auch Versandkosten gemäß § 10 Abs. 1 Punkt 2 GOÄ berechnet werden.
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • individuelle schriftliche Planung und Leitung einer Kur mit z. B. diätetischen Maßnahmen
no-check
Nicht abrechenbar
  • neben GOÄ 76 (schriftlicher Diätplan)
  • für fertige Kurpläne
  • für das Ausfüllen von Vordrucken, bei denen die Individualisierung lediglich per Ankreuzverfahren erfolgt
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Neben der Ä77 dürfen Portokosten und ggf. auch Versandkosten gemäß § 10 Abs. 1 Punkt 2 GOÄ berechnet werden.
  • Abrechnungsbestimmung

    Abrechnungsbestimmung GOÄ-Nr. 77

    keine

    **Hinweis
    Die GOÄ 77 ist Bestandteil des Abschnitts B VI GOÄ und für Zahnärzte somit formal gemäß § 6 Abs. 2 GOZ zugänglich.

  • Kommentare
    • Spitta Kommentar

      Die GOÄ 77 umfasst die individuelle schriftliche Planung und Leitung einer Kur mit z. B. diätetischen Maßnahmen. Für fertige Kurpläne kann die GOÄ 77 nicht abgerechnet werden, ebenso wenig für das Ausfüllen von Vordrucken, bei denen die Individualisierung lediglich per Ankreuzverfahren erfolgt. Die GOÄ 77 ist Bestandteil des Abschnitts B VI GOÄ und für Zahnärzte somit formal gemäß § 6 Abs. 2 GOZ zugänglich.

      In der Leistungsbeschreibung finden sich keine Vorgaben in Bezug auf den Umfang. Sofern die Vorgaben aus der Leistungsbeschreibung erfüllt sind, ist die Länge für den berechtigten Ansatz der GOÄ 77 unerheblich.

      Die GOÄ 77 erfordert gemäß der Leistungsbeschreibung der Schriftform und ist nicht telefonisch oder mündlich möglich.

      Beispiele
      Die schriftliche, individuelle Kurplanung und -leitung gemäß GOÄ 77 ist in der Zahnmedizin im Zusammenhang mit zahnmedizinisch notwendigen Leistungen der Ernährungsexploration bzw. der Auswertung eines Ernährungsprotokolls denkbar.

      Dabei kann die GOÄ 77 nicht für die mündliche oder telefonische Aufklärung abgerechnet werden, sondern nur für die schriftliche Niederlegung einer der individuellen Situation angepassten Kurplanung.

    • Anwendungsempfehlung

      Zum Zwecke einer umfassenden Dokumentation ist es empfehlenswert, die zahnmedizinische Indikation für die Erstellung einer Kurplanung sowie deren Inhalt in die Aufzeichnungen einzubeziehen.