Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GOÄ 76
Schriftlicher Diätplan, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt
Schriftlicher Diätplan, individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt
Arbeiten & Organisieren
GOÄ 76 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Die schriftliche Niederlegung ist in der Leistung inkludiert und berechtigt nicht zum zusätzlichen Ansetzen von Schreibgebühren nach GOÄ 95 oder GOÄ 98.
- Die Ä76 ist nicht berechenbar neben der GOÄ 77 (schriftliche, individuelle Planung und Leitung einer Kur). Neben der Ä76 dürfen Portokosten und ggf. auch Versandkosten gemäß § 10 Abs. 1 Punkt 2 GOÄ berechnet werden.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Erstellen eines individuellen Diätplans in Schriftform
- Nicht abrechenbar
- neben der GOÄ 77 (schriftliche, individuelle Planung und Leitung einer Kur)
- für vorgefertigte Diätpläne
- für das Ausfüllen von Vordrucken, bei denen die Individualisierung lediglich per Ankreuzverfahren erfolgt
- Zusätzlich abrechenbar
- Portokosten und ggf. auch Versandkosten gemäß § 10 Abs. 1 Punkt 2 GOÄ berechnet werden.
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GOÄ-Nr. 76
keine
**Hinweis
Die GOÄ 76 ist Bestandteil des Abschnitts B VI GOÄ und für Zahnärzte somit formal gemäß § 6 Abs. 2 GOZ zugänglich. - Kommentare
- Spitta Kommentar
Die GOÄ 76 umfasst einen schriftlichen Diätplan, der individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt worden ist. Für fertige Diätpläne kann die GOÄ 76 nicht abgerechnet werden, ebenso wenig für das Ausfüllen von Vordrucken, bei denen die Individualisierung lediglich per Ankreuzverfahren erfolgt.
Die GOÄ 76 ist Bestandteil des Abschnitts B VI GOÄ und für Zahnärzte somit formal gemäß § 6 Abs. 2 GOZ zugänglich.
In der Leistungsbeschreibung finden sich keine Vorgaben in Bezug auf den Umfang. Sofern ein Diätplan das Schriftformerfordernis erfüllt und individuell für den einzelnen Patienten aufgestellt worden ist, ist die Länge für den berechtigten Ansatz der GOÄ 76 unerheblich.
Die GOÄ 76 erfordert gemäß der Leistungsbeschreibung der Schriftform und ist nicht telefonisch oder mündlich möglich.
Beispiele
Das Ausstellen eines individuellen, schriftlichen Diätplanes gemäß GOÄ 76 kann in der Zahnmedizin für zahnmedizinisch notwendige Leistungen der Ernährungsberatung, Ernährungsumstellung und Ernährungslenkung notwendig sein, beispielsweise im Zusammenhang mit:- der Behandlung einer Candidose
- der Vorbeugung von Schmelzerosionen
- der richtigen Ernährung bei Parodontitis
Dabei kann die GOÄ 76 nicht für die mündliche oder telefonische Aufklärung abgerechnet werden, sondern nur für die schriftliche Niederlegung eines der individuellen Situation angepassten Diätplans.
- Anwendungsempfehlung
Zum Zwecke einer umfassenden Dokumentation ist es empfehlenswert, die zahnmedizinische Indikation für die Erstellung eines Diätplans sowie dessen Inhalt in die Aufzeichnungen einzubeziehen.
- Spitta Kommentar