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GKV-GOÄ 2402
Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe
Probeexzision aus tiefliegendem Körpergewebe (z. B. Fettgewebe, Faszie, Muskulatur) oder aus einem Organ ohne Eröffnung einer Körperhöhle (z. B. Zunge)
GKV-GOÄ 2402 Schnellcheck
Punktzahl:42
- Abrechenbar
- jeweils auch mit der bedeckenden Haut oder Schleimhaut
- Probeausschneidung aus unterhalb der Haut oder der Schleimhaut gelegenen Gewebeteilen
- Probeausschneidung aus der Zunge
- Nicht abrechenbar
- GKV-GOÄ 1513 (Keilexzision aus der Zunge)
- GKV-GOÄ 2401 (Probeexzision aus oberflächlich gelegenem Körpergewebe)
- GKV-GOÄ 2403 (Exzision einer kleinen Geschwulst)
- GKV-GOÄ 2404 (Exzision einer größeren Geschwulst)
- Zusätzlich abrechenbar
- Bema-GOÄ 41a (Leitungsanästhesie)
- GKV-GOÄ 2381 (einfache Hautlappenplastik)
- GKV-GOÄ 2382 (schwierige Hautlappenplastik)
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GKV-GOÄ 2402
keine
Teil L, Allgemeine Bestimmungen (Auszug):
Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.