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GKV-GOÄ 2007
Entfernung von Fäden oder Klammern

Entfernung von Fäden oder Klammern.

GKV-GOÄ 2007 Schnellcheck

Punktzahl:5
check
Abrechenbar
  • je Sitzung
  • je Wundgebiet
  • alleiniger Leistungsinhalt ist das Entfernen von Fäden oder Klammern
  • nur wenn Klammern entfernt wurden
no-check
Nicht abrechenbar
  • Bema 38 (Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff)
  • Bema 46 (chirurgische Wundrevision)
  • GKV-GOÄ 2006 (Behandlung einer kleinen Wunde)
  • nicht bei Operationswunden
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    Abrechnungsbestimmung GKV-GOÄ 2007

    keine


    Teil L, Allgemeine Bestimmungen (Auszug):

    Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.

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