Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!
Edition Zahnarztpraxis
Mit der Edition Zahnarztpraxis bist Du für alle Abrechnungsfragen gewappnet. Du erhältst alle Infos rund um die private und gesetzliche Abrechnung und profitierst von echtem Expertenwissen. Mit dem einzigartigen Begründungsgenerator sind Begründungen für Dich ab sofort spielend leicht erstellt.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Dentallabor
Die Edition Dentallabor ist Dein perfekter Ratgeber und Begleiter in der zahntechnischen Abrechnung. Freue Dich auf knifflige Abrechnungsbeispiele, Profiwissen zur Privat- und Kassenabrechnung und Deine individuelle Abrechnungsberatung.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Profitiere vom kompletten Abrechnungswissen für die Zahnarztpraxis und das Dentallabor und erstelle zukünftig immer vollständige und korrekte Rechnungen.
€ 39,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen
GKV-GOÄ 2007
Entfernung von Fäden oder Klammern
Entfernung von Fäden oder Klammern.
GKV-GOÄ 2007 Schnellcheck
Punktzahl:5
- Abrechenbar
- je Sitzung
- je Wundgebiet
- alleiniger Leistungsinhalt ist das Entfernen von Fäden oder Klammern
- nur wenn Klammern entfernt wurden
- Nicht abrechenbar
- Bema 38 (Nachbehandlung nach chirurgischem Eingriff)
- Bema 46 (chirurgische Wundrevision)
- GKV-GOÄ 2006 (Behandlung einer kleinen Wunde)
- nicht bei Operationswunden
- Zusätzlich abrechenbar
- GKV-GOÄ 200 (Verband – ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher) für den Verband, auch für den Verbandswechsel
- neben den Nrn. GKV-GOÄ 2006, GKV-GOÄ 2008, GKV-GOÄ 2009, GKV-GOÄ 2702
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GKV-GOÄ 2007
keine
Teil L, Allgemeine Bestimmungen (Auszug):
Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.