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GKV-GOÄ 2156
Eröffnung vereitertes Kiefergelenk

Eröffnung eines vereiterten Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks

GKV-GOÄ 2156 Schnellcheck

Punktzahl:52
  • Abrechenbar
    • Für den seltenen Fall einer operativen Eröffnung eines Kiefergelenkes zur Schaffung eines Abflusses für eitriges Sekret.
check
Abrechenbar
  • Für den seltenen Fall einer operativen Eröffnung eines Kiefergelenkes zur Schaffung eines Abflusses für eitriges Sekret.
  • Abrechnungsbestimmung

    Abrechnungsbestimmung GKV-GOÄ 2156

    keine


    Teil L, Allgemeine Bestimmungen (Auszug):

    Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.