Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GKV-GOÄ 2692
Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Kieferbruch im Mittelgesichtsbereich – gegebenenfalls einschließlich Jochbeinbruch und/oder Nasenbeinbruch; je Kieferhälfte
Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Kieferbruch im Mittelgesichtsbereich – gegebenenfalls einschließlich Jochbeinbruch und/oder Nasenbeinbruch; je Kieferhälfte
GKV-GOÄ 2692 Schnellcheck
- Abrechenbar
- bis 2 x je Kiefer
- Nicht abrechenbar
- GKV-GOÄ 2688 (Fixation bei nicht dislozierter Kieferfraktur)
- Zusätzlich abrechenbar
- GKV-GOÄ 2693 (operative Reposition/Fixation) bei isolierter Orbitabodenfraktur
- GKV-GOÄ 2584 (Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung), auch mehrfach
- GKV-GOÄ 2442 (Membranverstärkung Orbitaoden), auch mehrfach
- GKV-GOÄ 2698 und GKV-GOÄ 2699 (Schienung); oder GKV-GOÄ 2699 zweimal
- GKV-GOÄ 2697 (orofaziale Aufhängung)
- GKV-GOÄ 210 (Nasengips)
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GKV-GOÄ 2692
keine
Teil L, Allgemeine Bestimmungen (Auszug):
Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.
- Spitta Kommentar
Bei der Berechnung der Bema-GOÄ 2692 sind die unterschiedlichen Auffassungen der KZV-Bereiche zu beachten.
In einigen KZV-Bereichen ist die Berechnung der Bema-GOÄ 2692 ausschließlich in der Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie möglich.