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GKV-GOÄ 1426
Ausstopfung der Nase von vorn und hinten, als selbständige Leistung

Ausstopfung der Nase von vorn und hinten, als selbständige Leistung.

GKV-GOÄ 1426 Schnellcheck

Punktzahl:12
  • Abrechenbar
    • je Nasenseite
    • bei Verletzung der Nase, des Nasenskeletts
    • bei Nachblutungen nach operativer Eingriffen
  • Nicht abrechenbar
    • im zeitlichen Zusammenhang mit operativer Eingriffen an der Nase, den Kieferhöhlen oder des Oberkiefers wie Frakturbehandlung oder Umstellungsosteotomien (LeFort I) oder Kieferhöhlenoperationen
  • Zusätzlich abrechenbar
    • GKV-GOÄ 483 (Oberflächenanästhesie der tieferen Nasenabschnitte – auch beidseitig)
    • BEMA 41a (Leitungsanästhesie, ggf. je Seite)
check
Abrechenbar
  • je Nasenseite
  • bei Verletzung der Nase, des Nasenskeletts
  • bei Nachblutungen nach operativer Eingriffen
no-check
Nicht abrechenbar
  • im zeitlichen Zusammenhang mit operativer Eingriffen an der Nase, den Kieferhöhlen oder des Oberkiefers wie Frakturbehandlung oder Umstellungsosteotomien (LeFort I) oder Kieferhöhlenoperationen
check
Zusätzlich abrechenbar
  • GKV-GOÄ 483 (Oberflächenanästhesie der tieferen Nasenabschnitte – auch beidseitig)
  • BEMA 41a (Leitungsanästhesie, ggf. je Seite)