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GKV-GOÄ 2691
Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Aussprengung des Oberkiefers an der Schädelbasis
Operative Reposition und Fixation durch Osteosynthese bei Aussprengung des Oberkiefers an der Schädelbasis
GKV-GOÄ 2691 Schnellcheck
Punktzahl:400
- Abrechenbar
- auch bei halbseitiger Aussprengung
- auch bei vollständiger Aussprengung nur einmal abrechenbar
- gemeint ist die klassische LeFort-III-Fraktur, die auch einseitig vorkommen kann
- Nicht abrechenbar
- GKV-GOÄ 2688 (Fixation bei nicht dislozierter Kieferfraktur)
- Zusätzlich abrechenbar
- GKV-GOÄ 2693 (operative Reposition/Fixation) bei isolierter Orbitabodenfraktur
- GKV-GOÄ 2584 (Neurolyse mit Nervenverlagerung und Neueinbettung), auch mehrfach
- GKV-GOÄ 2442 (Membranverstärkung Orbitaboden), auch mehrfach
- GKV-GOÄ 2698 und GKV-GOÄ 2699 (Schienung); oder GKV-GOÄ 2699 zweimal
- GKV-GOÄ 2697 (orofaziale Aufhängung)
- GKV-GOÄ 210 (Nasengips)
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GKV-GOÄ 2691
keine
Teil L, Allgemeine Bestimmungen (Auszug):
Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.
- Spitta Kommentar
Bei der Berechnung der Bema-GOÄ 2691 sind die unterschiedlichen Auffassungen der KZV-Bereiche zu beachten.
In einigen KZV-Bereichen ist die Berechnung der Bema-GOÄ 2691 ausschließlich in der Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie möglich