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GKV-GOÄ 8200 Ä200
Verband – ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher

Verband – ausgenommen Schnell- und Sprühverbände, Augen-, Ohrenklappen oder Dreiecktücher.

GKV-GOÄ 8200 Ä200 Schnellcheck

Punktzahl:5
  • Abrechenbar
    • Für Verbände, die in keiner anderen Gebührennummer beschrieben sind, ausgenommen Schnellverbände, Dreiecktuch-Verbände und Augen-/Ohrenklappen.
  • Zusätzlich abrechenbar
    • GKV-GOÄ 8204 (zirkulärer Kopf- o. Kompressionsverband)
    • GKV-GOÄ 8210 (kleiner Schienen-/Notverband bei Fraktur/Bruch (z. B. von Knochen oder Zähnen)
check
Abrechenbar
  • Für Verbände, die in keiner anderen Gebührennummer beschrieben sind, ausgenommen Schnellverbände, Dreiecktuch-Verbände und Augen-/Ohrenklappen.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • GKV-GOÄ 8204 (zirkulärer Kopf- o. Kompressionsverband)
  • GKV-GOÄ 8210 (kleiner Schienen-/Notverband bei Fraktur/Bruch (z. B. von Knochen oder Zähnen)
  • Abrechnungsbestimmung

    Abrechnungsbestimmung GKV-GOÄ 200

    keine


    Teil C I, Allgemeine Bestimmungen (Auszug):

    Wundverbände nach Nummer 200, die im Zusammenhang mit einer operativen Leistung (auch Ätzung, Fremdkörperentfernung), Punktion, Infusion, Transfusion oder Injektion durchgeführt werden, sind Bestandteil dieser Leistung.

  • Spitta Kommentar

    Alte Wunden

    • Bei "Wunden" sind die Verbände bereits beim ersten Verbandwechsel am selben Tag ansatzfähig!

      Fremde Wunden

    • Bei "fremden" Wunden sind die Verbände sofort und immer ansatzfähig!
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