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GKV-GOÄ 2101
Naht der Gelenkkapsel eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks
Naht der Gelenkkapsel eines Kiefer-, Hand- oder Fußgelenks.
GKV-GOÄ 2101 Schnellcheck
Punktzahl:62
- Abrechenbar
- bei einem traumatischen Riss der Kiefergelenk-Kapsel
- bei Kiefergelenk-Hals- oder Kiefergelenk-Köpfchen-Fraktur innerhalb der Gelenk-Kapsel
- nach einem Unfall
- Nicht abrechenbar
- bei routinemäßiger Kiefergelenk-Operation
- GKV-GOÄ 2073 (Muskelnaht)
- als Schlussnaht nach einer Operation
- Zusätzlich abrechenbar
- GOÄ 204 (Kapistrumverband zur Immobilisation bei zusätzlichen [Unterkiefer-]Fraktur)
- Punktionen nach Nr. 8300 oder Nr. 8303
- vor Nr. GKV-GOÄ 2118 (Fremdkörperentfernung am Kiefergelenk)
- vor Nr. GKV-GOÄ 2156 (Eröffnung vereitertes Kiefergelenk)
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GKV-GOÄ 2101
keine
Teil L, Allgemeine Bestimmungen (Auszug):
Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.
- Spitta Kommentar
In machen KZV-Bereichen ist die Nr. 2101 ausschließlich in der Mund- Kiefer- und Gesichtschirurgie berechenbar. Landesunterschiede sind zu beachten.