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GKV-GOÄ 1466
Endoskopische Untersuchung der Kieferhöhle (Antroskopie) – gegebenenfalls einschließlich der Leistung nach Nummer 1465
Endoskopische Untersuchung der Kieferhöhle (Antroskopie) – gegebenenfalls einschließlich der Leistung nach Nummer 1465.
GKV-GOÄ 1466 Schnellcheck
Punktzahl:20
- Abrechenbar
- für die Untersuchung der Kieferhöhle
- für die endoskopische Unterstützung einer Kieferhöhlenoperation
- nur bei Vorhalten eines geeigneten Endoskopes
- Nicht abrechenbar
- GKV-GOÄ 1465 (Punktion der Kieferhöhle)
- neben endoskopischen Untersuchungen der Nase
- Zusätzlich abrechenbar
- BEMA 40 (Lokalanästhesie)
- BEMA 41a (Leitungsanästhesie)
- GKV-GOÄ 1468 (Keilbeinhöhlenoperation von der Nase aus)
- GKV-GOÄ 1479 (Ausspülung der Kiefer-, Keilbein-, Stirnhöhle)
- GKV-GOÄ 1480 (Absaugen der Nebenhöhlen)
- GKV-GOÄ 1485 (operative Eröffnung der Stirnhöhle von außen)
- GKV-GOÄ 1486 (Radikaloperation der Kieferhöhle)
- BEMA Ä935a OPG (NNH-Einstellung)
- BEMA 56a (Zystektomie) als Partsch I
- BEMA 56b (Zystostomie) als Partsch II
- GKV-GOÄ 2009 (Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers)