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GKV-GOÄ 2586
End-zu-End-Naht eines Nerven im Zusammenhang mit einer frischen Verletzung – einschließlich Wundversorgung
End-zu-End-Naht eines Nerven im Zusammenhang mit einer frischen Verletzung – einschließlich Wundversorgung
GKV-GOÄ 2586 Schnellcheck
Punktzahl:150
- Abrechenbar
- Optisch unterstützte (Lupenbrille/OP-Mikroskop) Naht eines frisch verletzten Nervs oder eines Nervastes in den Weichteilen oder im Knochen.
- Nicht abrechenbar
- GKV-GOÄ 2583 (Neurolyse als selbständige Leistung)
- Zusätzlich abrechenbar
- Bema 41a (Leitungsanästhesie)
- GKV-GOÄ 2250 (keilförmige oder lineare Osteotomie eines kleinen Knochens), zur knöchernen Freilegung in geringen Umfang
- GKV-GOÄ 2255 (Knochentransplantation), für den Knochendeckel bei Freilegung in größerem Umfang
- GKV-GOÄ 2584 (Neurolyse mit Nervenverlagerung), für die beiderseitige Darstellung und Mobilisation der Nervstümpfe
- Abrechnungsbestimmung
Abrechnungsbestimmung GKV-GOÄ 2586
keine
Teil L, Allgemeine Bestimmungen (Auszug):
Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.
- Spitta Kommentar
Bei der Berechnung der Bema-GOÄ 2586 sind die unterschiedlichen Auffassungen der KZV-Bereiche zu beachten.
In einigen KZV-Bereichen ist die Berechnung der Bema-GOÄ 2586 ausschließlich in der Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie möglich.