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BEMA 126b
Eingliedern eines Bandes inkl. Material- und Laboratoriumskosten
Eingliedern eines Bandes inkl. Material- und Laboratoriumskosten
BEMA 126b Schnellcheck
Punktzahl:42
- Abrechenbar
- je Band
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Bändervorauswahl (Größen) anhand der Modelle
- Vorbereitung der Klebeflächen / Klebeflächenreinigung
- Vorbeschleifen
- Einprobe der Bänder
- Adaptieren der Bänder
- Konturieren
- Trockenlegen des Behandlungsfeldes
- Zementieren des Bandes
- Materialentfernung / Überschussentfernung
- Materialkosten
- Nicht abrechenbar
- orthodontische Implantat (Mini-Pins) und deren Begleitleistungen (außer vertragliche Leistungen gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z)
- Zusätzlich abrechenbar
- Eingehende Untersuchung (Bema 01), wenn sie anderen als kieferorthopädischen Zwecken dient
- Beratung (Bema Ä1), wenn sie anderen als kieferorthopädischen Zwecken dient
- weitere kieferorthopädische Diagnostik
- kieferorthopädische Therapie (Bema 119, Bema 120, Bema 127 bis Bema 131)
- Separieren der zu bebänderten Zähne (Bema 12)
- Individualprophylaxe (Bema IP1 – Bema IP5)
Auslagen
- zahntechnische Leistungen nach dem BEL
- Abformmaterialien
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
- Die Leistung beinhaltet die Vorauswahl am Modell, die Klebeflächenreinigung, das Vorbeschleifen, die Einprobe, das Adaptieren, das Finishing, das Konturieren, die Trockenlegung, das Zementieren und die Überschussentfernung.
- In der Regel soll an einem Zahn im Laufe einer Behandlung nur einmal ein Band oder ein Bracket befestigt werden.
- Aufbewahrungsfrist
- Die Patientenakte ist für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren.
- Diese Aufbewahrungspflicht gilt zudem für Diagnostik- und Planungsmodelle, wenn diese als Bestandteil der Behandlungsakte anzusehen sind.