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BEMA Ä 928
Röntgenaufnahme der Hand

Röntgenaufnahme der Hand

BEMA Ä 928 Schnellcheck

Punktzahl:30
  • Abrechenbar
    • je Röntgenaufnahme der Hand
    • entsprechend der KFO-Richtlinie B.5.d Röntgenaufnahme der Hand mit Auswertung
    • bei Abweichung des chronologischen vom Dentitionsalter nur dann, wenn eine Orientierung über das Wachstumsmaximum und das Wachstumsende notwendig ist, oder
    • wenn nach abgeschlossener Dentition die Kenntnis des skelettalen Alters für die Durchführung der kieferorthopädischen Behandlung erforderlich ist
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • Erstellung der Röntgenaufnahme
    • diagnostische Auswertung
  • Nicht abrechenbar
    • für andere Röntgenaufnahmen als die der Hand
    • ohne Indikation der KFO-Richtlinie B. 5 d
  • Zusätzlich abrechenbar
check
Abrechenbar
  • je Röntgenaufnahme der Hand
  • entsprechend der KFO-Richtlinie B.5.d Röntgenaufnahme der Hand mit Auswertung
  • bei Abweichung des chronologischen vom Dentitionsalter nur dann, wenn eine Orientierung über das Wachstumsmaximum und das Wachstumsende notwendig ist, oder
  • wenn nach abgeschlossener Dentition die Kenntnis des skelettalen Alters für die Durchführung der kieferorthopädischen Behandlung erforderlich ist
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Erstellung der Röntgenaufnahme
  • diagnostische Auswertung
no-check
Nicht abrechenbar
  • für andere Röntgenaufnahmen als die der Hand
  • ohne Indikation der KFO-Richtlinie B. 5 d
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Spitta Kommentar

    Mit der Abrechnung der Bema Ä928 sind auch die Beurteilung und die obligatorische schriftliche Befunddokumentation abgegolten.

    Bei Röntgenaufnahmen sind Begründungen anzugeben. Hierfür sind in der Bemerkungsspalte folgende Ziffern zu verwenden:
    0 = Bissflügelaufnahmen
    1 = konservierend-chirurg. Behandlung
    2 = Gelenkaufnahme
    3 = kieferorthopädische Behandlung
    4 = Par-Behandlung
    5 = Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen

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