Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEMA Ä 934b
Aufnahme des Schädels, zwei Aufnahmen
Aufnahme des Schädels, zwei Aufnahmen
BEMA Ä 934b Schnellcheck
- Abrechenbar
- für eine KFO-Behandlung, wenn eine zusätzliche Frontalaufnahme notwendig wird (Ausnahmefall, Wirtschaftlichkeit beachten!)
- In die Karteikarte müssen sowohl Begründung als auch Befund eingetragen werden.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Erstellung der Röntgenaufnahme
- diagnostische Auswertung
- Nicht abrechenbar
- für mehr als zwei Aufnahmen des Schädels (Bema Ä934c)
- Zusätzlich abrechenbar
- Bema 118 (Methoden zur Untersuchung des Gesichtsschädels) für zeichnerische Auswertung
- Brief an Radiologen/Kieferchirurg wegen bereits erfolgter Vorbehandlung/ Differentialdiagnose GKV-GOÄ 7750 (Ä70) zzgl. Ordnungszahl 602 für tatsächlich angefallenes Porto
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Mit der Abrechnung der Bema Ä934b sind auch die Beurteilung und die obligatorische schriftliche Befunddokumentation abgegolten.
In die Karteikarte müssen sowohl Begründung als auch Befund eingetragen werden.
Bei Röntgenaufnahmen sind Begründungen anzugeben. Hierfür sind in der Bemerkungsspalte folgende Ziffern zu verwenden:
0 = Bissflügelaufnahmen
1 = konservierend-chirurg. Behandlung
2 = Gelenkaufnahme
3 = kieferorthopädische Behandlung
4 = Par-Behandlung
5 = Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen
- Privatleistungen beim Kassenpatienten
Berechnung nach GOZ und Privatvereinbarung:
- neue Röntgenuntersuchungsmethoden
- mehr als zwei bzw. drei Aufnahmen
Privatberechnung nach Privatvereinbarung gem. § 8 Abs. 7 BMV-Z:
- computergesteuerte Tomographie (CT, DVT) GOÄ 5370, zzgl. computergesteuerte Analyse GOÄ 5377
- Arthroskopie, ggf. Probeexzision GKV-GOÄ 3300
- mehrmalige Aufnahmen über das Wirtschaftlichkeitsgebot hinaus (2–3 Aufnahmen)
- Spitta Kommentar