BEMA 117
Modellanalyse
Zusätzliche Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen (dreidimensionale Analyse, graphische oder metrische Analyse, Diagramm), je Methode, je Nr. 7a
BEMA 117 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Abformung nach Bema 7a
- für die Analyse von Kiefermodellen (dreidimensionale Analyse, grafische und metrische Analyse, Diagramme)
- bis zu dreimal im Verlauf einer kieferorthopädischen Behandlung
- bis zu viermal bei kombiniert kieferorthopädisch/kieferchirurgischer Behandlung
- keine Begrenzung der Abrechnungsfähigkeit bei der frühen Behandlung einer Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalte oder anderer kraniofacialer Anomalien, eines skelettal-offenen Bisses, einer Progenie oder verletzungsbedingter Kieferfehlstellungen
- Beratungsergebnis KZBV und Spitzenverbände der Krankenkasse 2005 (10.11.2005): Bei einem Verlängerungsantrag können je einmal die Bema 7 und 117 beantragt werden.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- eine Analysemethode je Modellpaar
- Dokumentation
- Nicht abrechenbar
- eine zweite oder weitere Methode zur Analyse eines Gebisspaares
- mehr als drei bzw. vier Modellanalysen im Verlauf einer kieferorthopä. dischen Behandlung (ausgenommen: frühe Behandlung einer Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalte oder anderer kraniofacialer Anomalien, eines skelettal-offenen Bisses, einer Progenie oder verletzungsbedingter Kieferfehlstellungen)
- die kieferorthopädische Analyse eines Gebissmodellpaares, das nach Kieferscan mit einem 3-D-Drucker hergestellt wurde
- Zusätzlich abrechenbar
- kephalometrische Auswertung einer Fernröntgenaufnahme (Bema 118)
- Röntgenaufnahmen (Bema Ä925; Bema Ä928; Bema Ä934; Bema Ä935)
- kieferorthopädische Untersuchung (Bema 01k)
- kieferorthopädische Therapie (Bema 119-Bema 131)
- Sensibilitätsprüfungen einzelner Zähne (Bema 8)
- Kieferorthopädische Behandlungsplanung (Bema 5)
- Gebissmodelle des Ober- und Unterkiefers (Bema 7a)
- Profil- und En-face-Fotografie (Bema 116)
Auslagen
- Portokosten für den Versand von Befundunterlagen an den von der Krankenkasse benannten Gutachter
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
Zusätzliche Anwendung von Methoden zur Analyse von Kiefermodellen (dreidimensionale Analyse, graphische oder metrische Analyse, Diagramme), je Bema-Nr. 7a.
Eine Leistung nach der Bema-Nr. 117 ist bis zu dreimal im Verlauf einer kieferorthopädischen Behandlung, bei einer kombiniert kieferorthopädisch/kieferchirurgischen behandlung bis zu viermal berechnungsfähig.
Dies gilt nicht bei der frühen Behandlung einer Lippen-, Kiefer-, Gaumenspalte oder anderer kraniofacialer Anomalien, eines skelettal-offenen Bisses, einer Progenie oder verletzungsbedingter Kieferfehlstellungen.
- Kommentare
- Aufbewahrungsfrist
- Die Patientenakte ist für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren.
- Diese Aufbewahrungspflicht gilt zudem für Diagnostik- und Planungsmodelle, wenn diese als Bestandteil der Behandlungsakte anzusehen sind.
- Beratungsergebnis KZBV und Spitzenverbände der Krankenkasse 2005 (10.11.2005)
Bei einem Verlängerungsantrag können je einmal die Bema 7 und Bema 117 beantragt werden.
- Aufbewahrungsfrist