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BEMA 128b
Eingliederung eines individualisierten Vollbogens inkl. Material- und Laboratoriumskosten

Eingliederung eines individualisierten Vollbogens inkl. Material- und Laboratoriumskosten

BEMA 128b Schnellcheck

Punktzahl:40
check
Abrechenbar
  • einmal je Bogen
  • Eingliederung eines individualisierten Vollbogens (Bema 128b)
  • bis zu zweimal für die Ausgliederung von Apparaturen nach Bema 130 (Ausgliederung muss durch den Behandler erfolgen)
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Anpassen, Einprobe, Einsetzen und Einligieren
  • Material- und Laborkosten
  • mindestens drei Biegungen 2. Ordnung oder eine Biegung 3. Ordnung (Bema 128b)
no-check
Nicht abrechenbar
  • orthodontische Implantat (Mini-Pins) und deren Begleitleistungen (außervertragliche Leistungen gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z)
check
Zusätzlich abrechenbar

Auslagen

  • zahntechnische Leistungen nach dem BEL (z. B. Modelle)
  • Abrechnungsbestimmung
    1. Die Leistung beinhaltet das Anpassen, das Biegen, die Einprobe, das Einsetzen und das Einligieren.
    2. Zum Leistungsinhalt eines individualisierten Bogens gehören mindestens drei Biegungen 2. Ordnung oder eine Biegung 3. Ordnung.
  • Aufbewahrungsfrist
    • Die Patientenakte ist für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren.
    • Diese Aufbewahrungspflicht gilt zudem für Diagnostik- und Planungsmodelle, wenn diese als Bestandteil der Behandlungsakte anzusehen sind.
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