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BEMA 128a
Eingliederung eines konfektionierten Vollbogens inkl. Material- und Laboratoriumskosten

Eingliederung eines konfektionierten Vollbogens inkl. Material- und Laboratoriumskosten

BEMA 128a Schnellcheck

Punktzahl:32
check
Abrechenbar
  • einmal je Bogen
  • bis zu zweimal für die Ausgliederung von Apparaturen nach Bema 130 (Ausgliederung muss durch den Behandler erfolgen)
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Anpassen, Einprobe, Einsetzen und Einligieren (Bema 128a/Bema 128b)
  • Material- und Laborkosten
  • mindestens drei Biegungen 2. Ordnung oder eine Biegung 3. Ordnung (Bema 128b)
no-check
Nicht abrechenbar
  • orthodontische Implantat (Mini-Pins) und deren Begleitleistungen (außervertragliche Leistungen gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z)
check
Zusätzlich abrechenbar

Auslagen

  • zahntechnische Leistungen nach dem BEL (z. B. Modelle)
  • Abrechnungsbestimmung
    1. Die Leistung beinhaltet das Anpassen, die Einprobe, das Einsetzen und das Einligieren.
  • Aufbewahrungsfrist
    • Die Patientenakte ist für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren.
    • Diese Aufbewahrungspflicht gilt zudem für Diagnostik- und Planungsmodelle, wenn diese als Bestandteil der Behandlungsakte anzusehen sind.