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BEMA 126d
Entfernen eines Bandes, Brackets oder Attachments
Entfernen eines Bandes, Brackets oder Attachments
BEMA 126d Schnellcheck
Punktzahl:6
- Abrechenbar
- für die Entfernung eines Bandes, Brackets oder Attachments
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Entfernung eines Bandes
- Reinigung/Entfernung von Kleberesten
- Politur des Zahnes
- Nicht abrechenbar
- orthodontische Implantat (Mini-Pins) und deren Begleitleistungen (außer vertragliche Leistungen gemäß § 8 Abs. 7 BMV-Z)
- Zusätzlich abrechenbar
- Eingehende Untersuchung (Bema 01), wenn sie anderen als kieferorthopädischen Zwecken dient
- Beratung (Bema Ä1), wenn sie anderen als kieferorthopädischen Zwecken dient
- weitere kieferorthopädische Diagnostik
- kieferorthopädische Therapie (Bema 119, Bema 120, Bema 127 bis Bema 131)
- Separieren der zu bebänderten Zähne (Bema 12)
- Individualprophylaxe (Bema IP1 – Bema IP5)
Auslagen
- zahntechnische Leistungen nach dem BEL
- Abformmaterialien
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
- Aufbewahrungsfrist
- Die Patientenakte ist für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren.
- Diese Aufbewahrungspflicht gilt zudem für Diagnostik- und Planungsmodelle, wenn diese als Bestandteil der Behandlungsakte anzusehen sind.