Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEMA 123b
Kontrolle eines Lückenhalters
Kontrolle eines Lückenhalters, je Behandlungsquartal
BEMA 123b Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Lückenhalter einmal im Behandlungsquartal (Bema 123b)
- Kontrolle eines herausnehmbaren Lückenhalters (Bema 123b)
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- präventive, kieferorthopädische Leistungen zum Offenhalten der Lücke
- Nicht abrechenbar
- Behandlungsplan (Bema 5)
- neben kieferorthopädischen Leistungen der Bema 119/Bema 120
- für einen festsitzenden Lückenhalter
- neben einer Leistung nach Bema 123a
- weitere Röntgenleistungen außer ein Orthopantomogramm (Bema Ä935d)
- Zusätzlich abrechenbar
- Orthopantomogramm (Bema Ä935d) neben einer Leistung nach der Bema 123a
- Modellanalyse (Bema 117)
- Beratung (Bema Ä1), wenn diese anderen als kieferorthopädischen Zwecken dient
- Maßnahmen zum Offenhalten einer Lücke im Gegenkiefer (Bema 123a)
- eingehende Untersuchung (Bema 01), wenn diese anderen als kieferorthopädischen Zwecken dient
- kieferorthopädische Untersuchung (Bema 01k) im Verlauf einer kieferorthopädischen Behandlung, für die die Krankenkasse noch keine Kostenübernahmeerklärung abgegeben hat
- Sensibilitätsprüfungen einzelner Zähne (Bema 8)
- Gebissmodelle des Ober- und Unterkiefers (Bema 7a)
- Individualprophylaxe (Bema IP1 – Bema IP5)
- Modellanalyse (Bema 117)
- Maßnahmen zur Wiederherstellung von Behandlungsmitteln (Bema 125)
Auslagen
- zahntechnische Leistungen nach dem BEL
- Abformmaterialien
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
- Neben Leistungen nach den Nrn. 119/120 sind Leistungen nach Nrn. 123 a oder 123 b nicht abrechnungsfähig.
- Neben einer Leistung nach Nr. 123 a/b sind Material- und Laborkosten abrechnungsfähig.
- Für eine Leistung nach Nr. 123 a/b ist kein Behandlungsplan nach Nr. 5 abrechnungsfähig.
- Neben einer Leistung nach Nr. 123 a/b kann ein Orthopantomogramm abgerechnet werden, wenn es nicht bereits erbracht wurde. Andere Röntgenaufnahmen sind daneben nicht abrechnungsfähig.
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Für die Bema 123 ist kein Kfo-Behandlungsplan aufzustellen. Die Abrechnung dieser Leistung erfolgt auf der Abrechnung für Kfo-Behandlung. Die Behandlung einer nach KIG in den Bedarfsgrad 1 oder 2 eingestuften Anomalie kann nicht mit den Bema 122a bis Bema 122c abgerechnet werden, sondern stellt eine Privatbehandlung dar.
- Aufbewahrungsfrist
- Die Patientenakte ist für die Dauer von zehn Jahren nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren.
- Diese Aufbewahrungspflicht gilt zudem für Diagnostik- und Planungsmodelle, wenn diese als Bestandteil der Behandlungsakte anzusehen sind.
- Spitta Kommentar