Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
BEMA Ä 934c
Aufnahme des Schädels, mehr als zwei Aufnahmen
Aufnahme des Schädels
c) mehr als zwei Aufnahmen
BEMA Ä 934c Schnellcheck
- Abrechenbar
- Anfertigung von mindestens 3 Aufnahmen in einer Röntgenserie
- zumeist bei kieferorthopädischen Behandlungen
- In die Karteikarte müssen sowohl Begründung als auch Befund eingetragen werden.
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Erstellung der Röntgenaufnahme
- diagnostische Auswertung
- Nicht abrechenbar
- für weniger als 3 Aufnahmen
- Zusätzlich abrechenbar
- Bema 118 (Methoden zur Untersuchung des Gesichtsschädels) für zeichnerische Auswertung
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Mit der Abrechnung der Bema Ä934c sind auch die Beurteilung und die obligatorische schriftliche Befunddokumentation abgegolten.
In die Karteikarte müssen sowohl Begründung als auch Befund eingetragen werden.
Bei Röntgenaufnahmen sind Begründungen anzugeben. Hierfür sind in der Bemerkungsspalte folgende Ziffern zu verwenden:
0 = Bissflügelaufnahmen
1 = konservierend-chirurg. Behandlung
2 = Gelenkaufnahme
3 = kieferorthopädische Behandlung
4 = Par-Behandlung
5 = Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen
- Privatleistungen beim Kassenpatienten
Berechnung nach GOZ und Privatvereinbarung:
- neue Röntgenuntersuchungsmethoden
Privatberechnung nach Privatvereinbarung gem. § 8 Abs. 7 BMV-Z:
- computergesteuerte Tomographie (CT, DVT) GOÄ 5370, zzgl. computergesteuerte Analyse GOÄ 5377
- Arthroskopie, ggf. Probeexzision GKV-GOÄ 3300
- mehrmalige Wiederholungen der Aufnahmen
- Spitta Kommentar