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BEMA Ä 934c
Aufnahme des Schädels, mehr als zwei Aufnahmen

Aufnahme des Schädels
c) mehr als zwei Aufnahmen

BEMA Ä 934c Schnellcheck

Punktzahl:36
check
Abrechenbar
  • Anfertigung von mindestens 3 Aufnahmen in einer Röntgenserie
  • zumeist bei kieferorthopädischen Behandlungen
  • In die Karteikarte müssen sowohl Begründung als auch Befund eingetragen werden.
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Erstellung der Röntgenaufnahme
  • diagnostische Auswertung
no-check
Nicht abrechenbar
  • für weniger als 3 Aufnahmen
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Bema 118 (Methoden zur Untersuchung des Gesichtsschädels) für zeichnerische Auswertung
  • Kommentare
    • Spitta Kommentar

      Mit der Abrechnung der Bema Ä934c sind auch die Beurteilung und die obligatorische schriftliche Befunddokumentation abgegolten.

      In die Karteikarte müssen sowohl Begründung als auch Befund eingetragen werden.

      Bei Röntgenaufnahmen sind Begründungen anzugeben. Hierfür sind in der Bemerkungsspalte folgende Ziffern zu verwenden:
      0 = Bissflügelaufnahmen
      1 = konservierend-chirurg. Behandlung
      2 = Gelenkaufnahme
      3 = kieferorthopädische Behandlung
      4 = Par-Behandlung
      5 = Versorgung mit Zahnersatz und Zahnkronen

    • Privatleistungen beim Kassenpatienten

      Berechnung nach GOZ und Privatvereinbarung:

      • neue Röntgenuntersuchungsmethoden

      Privatberechnung nach Privatvereinbarung gem. § 8 Abs. 7 BMV-Z:

      • computergesteuerte Tomographie (CT, DVT) GOÄ 5370, zzgl. computergesteuerte Analyse GOÄ 5377
      • Arthroskopie, ggf. Probeexzision GKV-GOÄ 3300
      • mehrmalige Wiederholungen der Aufnahmen
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