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BEMA 116
Fotografie
Profil- oder En-face-Fotografie mit diagnostischer Auswertung, je Aufnahme
BEMA 116 Schnellcheck
Punktzahl:15
- Abrechenbar
- je Profil- oder En-face-Fotografie
- bis zu viermal im Laufe einer kieferorthopädischen Behandlung
- für Fotografie als Entscheidungshilfe für Therapiemaßnahmen, soweit Abweichungen von einem geraden Profil, periorale Verspannungen oder Habits vorliegen, welche einen zwanglosen Mundschluss unmöglich machen
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Erstellung der Röntgenaufnahme
- diagnostische Auswertung
- Nicht abrechenbar
- intraorale Aufnahmen
- reine Dokumentation
- mehr als vier Fotos im Verlauf einer kieferorthopädischen Behandlung
- Zusätzlich abrechenbar
- Modellanalyse (Bema 117)
- kephalometrische Auswertung einer Fernröntgenaufnahme (Bema 118)
- Röntgenaufnahmen (Bema Ä925; Bema Ä928; Bema Ä934; Bema Ä935)
- kieferorthopädische Untersuchung (Bema 01k)
- kieferorthopädische Therapie (Bema 119-Bema 131)
- Sensibilitätsprüfungen einzelner Zähne (Bema 8)
- Kieferorthopädische Behandlungsplanung (Bema 5)
- Gebissmodelle des Ober- und Unterkiefers (Bema 7a)
Auslagen
- Portokosten für den Versand von Befundunterlagen an den von der Krankenkasse benannten Gutachter
- Vergleich BEMA GOZ
- Abrechnungsbestimmung
Profil- oder En-face-Fotografie mit diagnostischer Auswertung, je Aufnahme.
Eine Leistung nach Nr. 116 ist im Verlauf einer kieferorthopädischen Behandlung bis zu viermal abrechnungsfähig.