Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GOZ 6240
Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes
Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes (Offenhalten einer Lücke)
Arbeiten & Organisieren
GOZ 6240 Schnellcheck
- Abrechenbar
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes
- Offenhalten einer Lücke
- Verhinderung einer Elongation des Gegengebisses
- Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- GOZ 0010 (Eingehende Untersuchung)
- GOZ 0040 (Heil- und Kostenplan, Kfo)
- GOZ 0050 (Abformung oder Teilabformung eines Kiefers)
- GOZ 0060 (Abformung beider Kiefer)
- GOZ 0070 (Vitalitätsprüfung)
- GOZ 1000 ff. (Prophylaxemaßnahmen)
- GOZ 2197 (Adhäsive Befestigung)
- GOZ 6000 bis GOZ 6020 (diagnostische Kfo-Leistungen)
- GOZ 6090 (Einstellung der Okklusion)
- GOZ 6100 bis GOZ 6130 (Brackets und/oder Bänder einsetzen und/oder entfernen)
- GOZ 6140 bis GOZ 6170 (Teilbögen, Bögen und intra-/extraorale Verankerungen)
- GOZ 6180 (Wiederherstellungsmaßnahmen)
- GOZ 6190 (Beratendes und belehrendes Gespräch)
- GOZ 6200 (Eingliedern von Hilfsmitteln)
- GOZ 6210 (Kontrolle des Behandlungsverlaufs)
- GOZ 6220 (Vorbereitende Maßnahmen)
- GOZ 6230 (Eingliedern kieferorthopädischer Behandlungsmittel)
- GOZ 6240 (Offenhalten einer Lücke)
- GOZ 6250 (Beseitigung Diastema)
- GOZ 6260 (Einordnung verlagerter Zahn)
- GOÄ 1 (Beratung)
- GOÄ 5 oder GOÄ 6 (Untersuchung)
- GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
- GOÄ 5298 (Zuschlag zu den GOÄ 5010 bis GOÄ 5290 bei Anwendung digitaler Radiografie)
- GOÄ 5370 (DVT-Aufnahme)
- GOÄ 5377 (Zuschlag für computergesteuerte Analysen)
- Materialkosten gem. § 4 und § 9
- Abrechnungsbestimmung
keine
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Zu Behandlungsbeginn kann die GOZ 6240 berechnet werden, die anschließenden Kontrollsitzungen sind mit der GOZ 6210 berechnungsfähig.
Nicht im zeitlichen Zusammenhang mit Maßnahmen zur Umformung und Einstellung nach den GOZ 6030 bis GOZ 6080 berechnungsfähig.
Die Besonderheit der GOZ-Nr. 6240 ist, dass sie nicht wir im BEMA einmal je Kiefer, sondern einmal je offen zu haltender Lücke berechnungsfähig ist, das heißt auch mehrmals je Kiefer.
Zusätzlicher Aufwand wegen:
- eingeschränkter Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
- erschwerter Compliance
- verzögerter Zahndurchbruchs
- ungünstiger Wachstumsrichtung
- zusätzlicher Funktionsstörung
- erschwerten Zuganges zur Mundhöhle aufgrund eingeschränkter Mundöffnung
- erschwerten Zuganges zur Mundhöhle aufgrund motorischer Unruhe des Patienten
- erschwerten Zuganges zur Mundhöhle aufgrund Makroglossie
- u. v. m.
- BZÄK Kommentar
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Gebührennummer umfasst Maßnahmen, die geeignet sind, den Folgen von vorzeitigem Zahnverlust entgegenzuwirken und den Einbruch von Stützzonen, Zahnkippungen, -wanderungen, -drehungen und Elongationen zu vermeiden. Diese Nummer ist neben den Nummern 6030 bis 6080 nicht berechnungsfähig. Die Leistung kann mit festsitzendem oder abnehmbaren Gerät erfolgen. Die Nummer ist je offen zu haltender Lücke anzusetzen.
Zusätzlicher Aufwand
- Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
- Erschwerte Compliance
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Beratendes und belehrendes Gespräch GOZ 6190
- Eingliederung eines Bandes GOZ 6120
- Eingliederung von Hilfsmitteln GOZ 6200
- Kontrolle des BehandlungsverlaufsGOZ 6210
- Vorbereitende Maßnahmen GOZ 6220
- Eingliederung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln GOZ 6230
- Beseitigung des Diastemas GOZ 6250
- u. v. m.
- Spitta Kommentar