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GOZ 6240
Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes

Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes (Offenhalten einer Lücke)

Arbeiten & Organisieren

GOZ 6240 Schnellcheck

Punktzahl:270
Faktoren:1,0 : 15,19 €2,3 : 34,93 €3,5 : 53,15 €
check
Abrechenbar
  • je offengehaltene Lücke
  • auch mehrmals je Kiefer
  • Zu Behandlungsbeginn kann die GOZ 6240 abgerechnet werden, die anschließenden Kontrollsitzungen sind gemäß der GOZ 6210 berechnungsfähig.
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes
  • Offenhalten einer Lücke
  • Verhinderung einer Elongation des Gegengebisses
no-check
Nicht abrechenbar
  • im zeitlichen Zusammenhang neben Maßnahmen zur Umformung und Einstellung (= GOZ 6030 bis GOZ 6080)
  • für Kontrolle des Behandlungsverlaufs (= GOZ 6210)
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    keine

  • Kommentare
    • Spitta Kommentar

      Zu Behandlungsbeginn kann die GOZ 6240 berechnet werden, die anschließenden Kontrollsitzungen sind mit der GOZ 6210 berechnungsfähig.

      Nicht im zeitlichen Zusammenhang mit Maßnahmen zur Umformung und Einstellung nach den GOZ 6030 bis GOZ 6080 berechnungsfähig.

      Die Besonderheit der GOZ-Nr. 6240 ist, dass sie nicht wir im BEMA einmal je Kiefer, sondern einmal je offen zu haltender Lücke berechnungsfähig ist, das heißt auch mehrmals je Kiefer.

      Zusätzlicher Aufwand wegen:

      • eingeschränkter Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
      • erschwerter Compliance
      • verzögerter Zahndurchbruchs
      • ungünstiger Wachstumsrichtung
      • zusätzlicher Funktionsstörung
      • erschwerten Zuganges zur Mundhöhle aufgrund eingeschränkter Mundöffnung
      • erschwerten Zuganges zur Mundhöhle aufgrund motorischer Unruhe des Patienten
      • erschwerten Zuganges zur Mundhöhle aufgrund Makroglossie
      • u. v. m.
    • BZÄK Kommentar

      Kommentar zur Leistungsbeschreibung

      Die Gebührennummer umfasst Maßnahmen, die geeignet sind, den Folgen von vorzeitigem Zahnverlust entgegenzuwirken und den Einbruch von Stützzonen, Zahnkippungen, -wanderungen, -drehungen und Elongationen zu vermeiden. Diese Nummer ist neben den Nummern 6030 bis 6080 nicht berechnungsfähig. Die Leistung kann mit festsitzendem oder abnehmbaren Gerät erfolgen. Die Nummer ist je offen zu haltender Lücke anzusetzen.

      Zusätzlicher Aufwand

      • Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
      • Erschwerte Compliance
      • u. v. m.

      Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

      • Beratendes und belehrendes Gespräch GOZ 6190
      • Eingliederung eines Bandes GOZ 6120
      • Eingliederung von Hilfsmitteln GOZ 6200
      • Kontrolle des BehandlungsverlaufsGOZ 6210
      • Vorbereitende Maßnahmen GOZ 6220
      • Eingliederung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln GOZ 6230
      • Beseitigung des Diastemas GOZ 6250
      • u. v. m.