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GOZ 6220
Vorbereitende Maßnahmen zur Herstellung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln

Vorbereitende Maßnahmen zur Herstellung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln (z.B. Abformung, Bissnahme), je Kiefer

Arbeiten & Organisieren

GOZ 6220 Schnellcheck

Punktzahl:180
Faktoren:1,0 : 10,12 €2,3 : 23,28 €3,5 : 35,43 €
check
Abrechenbar
  • je Kiefer
  • bei Kfo-Platten im Ober- und Unterkiefer zweimal berechnungsfähig
  • bei einem Aktivator zweimal berechnungsfähig
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • vorbereitende Maßnahmen zur Herstellung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln
  • Abformung
  • Bissnahme
no-check
Nicht abrechenbar
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    keine

  • Kommentare
    • Spitta Kommentar

      Für Diagnose- und Planungsmodelle sind die GOZ 0050 oder GOZ 0060 berechnungsfähig.

      Für eine anschließende Eingliederung ist die GOZ 6230 berechnungsfähig.

      Für jede weitere Kontrolle ist die GOZ 6210 ansetzbar.

      Die GOZ 6220 ist auch für kombinierte Geräte (zusätzlich zu GOZ 6100 und GOZ 6120) möglich.

      Nicht neben GOZ 6030 bis GOZ 6080 berechnungsfähig.

      Auch berechenbar bei Vertretung oder Notdienst.

      Zusätzlicher Aufwand wegen:

      • eingeschränkter Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
      • erschwerter Compliance
      • ausgeprägter Zahnstellungsanomalie
      • Würgereiz
      • erschwerten Zuganges zur Mundhöhle aufgrund motorischer Unruhe des Patienten
      • mehrerer vorbereitender Behandlungsmaßnahmen je Kiefer
      • u. v. m.
    • BZÄK Kommentar

      Kommentar zur Leistungsbeschreibung

      Diese Gebührennummer beschreibt alle Maßnahmen, die der Vorbereitung zur Herstellung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln dienen. Beispielhaft sind Abformungen und einfache Bissnahme (Fixationsbiss) genannt. Die Leistung ist je Kiefer berechnungsfähig. Für ein bimaxillär wirkendes Gerät ist die Nummer demgemäß zweimal berechnungsfähig. Diese Nummer ist neben den Nummern 6030 bis 6080 nicht berechnungsfähig.

      Zusätzlicher Aufwand

      • Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
      • Erschwerte Compliance
      • Mehrere Maßnahmen pro Kiefer
      • Würgereiz
      • u. v. m.

      Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

      • Beratendes und belehrendes Gespräch GOZ 6190
      • Eingliederung von Hilfsmitteln, z. B. Mundvorhofplatte GOZ 6200
      • Kontrolle des Behandlungsverlaufs GOZ 6210
      • Eingliederung von Behandlungsmitteln GOZ 6230
      • Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes GOZ 6240
      • Beseitigung des Diastemas GOZ 6250
      • u. v. m.