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GOZ 6260
Maßnahmen zur Einordnung eines verlagerten Zahnes

Maßnahmen zur Einordnung eines verlagerten Zahnes in den Zahnbogen, als selbständige Leistung

Arbeiten & Organisieren

GOZ 6260 Schnellcheck

Punktzahl:1100
Faktoren:1,0 : 61,87 €2,3 : 142,29 €3,5 : 216,53 €
check
Abrechenbar
  • je verlagerter Zahn
  • auch mehrfach pro Kiefer
  • für geeignete Maßnahmen zur Einordnung eines verlagerten Zahnes in den Zahnbogen
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • geeignete Maßnahmen zur Einordnung eines verlagerten Zahnes in den Zahnbogen
no-check
Nicht abrechenbar
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    keine

  • Kommentare
    • Spitta Kommentar

      Je Kontrollsitzung ist die GOZ 6210 zusätzlich berechnungsfähig.

      Multiband und Ähnliches oder herausnehmbare Geräte sind gesondert berechnungsfähig.

      Vorausgehende chirurgische Maßnahmen können zusätzlich berechnet werden.

      Nicht im zeitlichen Zusammenhang mit Maßnahmen zur Umformung und Einstellung nach den GOZ 6030 bis GOZ 6080 berechnungsfähig.

      Zusätzlicher Aufwand wegen:

      • starken Zahnengstandes
      • erschwerter Compliance
      • verzögerten Zahndurchbruchs
      • ungünstiger Wachstumsrichtung
      • erschwerten Zuganges zur Mundhöhle aufgrund eingeschränkter Mundöffnung
      • erschwerten Zuganges zur Mundhöhle aufgrund motorischer Unruhe des Patienten
      • erschwerten Zuganges zur Mundhöhle aufgrund Makroglossie
      • u. v. m.
    • BZÄK Kommentar

      Kommentar zur Leistungsbeschreibung

      Die Gebührennummer beschreibt Maßnahmen, die dazu geeignet sind, die Einordnung eines verlagerten Zahnes in den Zahnbogen zu erreichen. Hierzu können ggf. auch chirurgische Maßnahmen notwendig werden, die gesondert berechnet werden. Die Leistung ist nur als selbstständige kieferorthopädische Maßnahme und daher nicht neben den Nummern 6030 bis 6080 berechnungsfähig. Die Gebührennummer findet auch Anwendung für eine für die weitere therapeutische Versorgung notwendige Extrusion eines Zahnes.

      Zusätzlicher Aufwand

      • Erschwerte Compliance
      • Ausmaß der Zahnverlagerung
      • Erschwerte Gewebereaktion
      • u. v. m.

      Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

      • Kontrolle des BehandlungsverlaufsGOZ 6210
      • Vorbereitende Maßnahmen GOZ 6220
      • Eingliederung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln GOZ 6230
      • Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes GOZ 6240
      • Eingliederung von Brackets GOZ 6100
      • Entfernung von Brackets GOZ 6110
      • Eingliederung eines Bandes GOZ 6120
      • Entfernung eines Bandes GOZ 6130
      • Eingliederung eines Teilbogens GOZ 6140
      • Chirurgische Maßnahmen („Freilegen“) GOZ 3260
      • Materialkosten
      • u. v. m.