Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GOZ 6170
Eingliederung einer Kopf-Kinn-Kappe
Eingliederung einer Kopf-Kinn-Kappe
Arbeiten & Organisieren
GOZ 6170 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Eingliederung einer Kopf-Kinn-Kappe
- für Delairemaske
- zusätzlich Materialkosten gem. § 4 Abs. 3 GOZ (Kosten für eingegliederte Hilfsmittel)
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Anpassung
- Einstellung einer Kopf-Kinn-Kappe zu kieferorthopädischen Zwecken
- Eingliederung
- Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- GOZ 0010 (Eingehende Untersuchung)
- GOZ 0040 (Heil- und Kostenplan, Kfo)
- GOZ 0050 (Abformung oder Teilabformung eines Kiefers)
- GOZ 0060 (Abformung beider Kiefer)
- GOZ 0070 (Vitalitätsprüfung)
- GOZ 1000 ff. (Prophylaxemaßnahmen)
- GOZ 2000 (Versiegelung)
- GOZ 2010 (Behandlung überempfindlicher Zahnflächen)
- GOZ 2030 (Separieren)
- GOZ 3260 (Freilegung retinierter oder verlagerter . Zahn zur orthopädischen Einstellung)
- GOZ 5170 (Abformung mit individuellem Löffel)
- GOZ 6000 bis GOZ 6020 (diagnostische Kfo-Leistungen)
- GOZ 6030 bis GOZ 6050 (Maßnahmen zur Umformung)
- GOZ 6060 bis GOZ 6080 (Maßnahmen zur Einstellung)
- GOZ 6090 (Einstellung der Okklusion)
- GOZ 6100 bis GOZ 6130 (Brackets und/oder Bänder einsetzen und/oder entfernen)
- GOZ 6140 bis GOZ 6170 (Teilbögen, Bögen und intra-/extraorale Verankerungen)
- GOZ 6180 (Wiederherstellungsmaßnahmen)
- GOZ 6190 (Beratendes und belehrendes Gespräch)
- GOZ 6200 (Eingliedern von Hilfsmitteln)
- GOZ 6210 (Kontrolle des Behandlungsverlaufs)
- GOZ 6220 (Vorbereitende Maßnahmen)
- GOZ 6230 (Eingliedern kieferorthopädischer Behandlungsmittel)
- GOZ 6240 (Offenhalten einer Lücke)
- GOZ 6250 (Beseitigung Diastema)
- GOZ 6260 (Einordnung verlagerter Zahn)
- GOZ 7000 ff. (Schienentherapie)
- GOZ 8000 bis GOZ 8100 (funktionsanalytische Maßnahmen)
- GOÄ 1 (Beratung)
- GOÄ 5 oder GOÄ 6 (Untersuchung)
- GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
- GOÄ 5298 (Zuschlag zu den GOÄ 5010 bis GOÄ 5290 bei Anwendung digitaler Radiografie)
- GOÄ 5370 (DVT-Aufnahme)
- GOÄ 5377 (Zuschlag für computergesteuerte Analysen)
- Materialkosten gem. § 4 und § 9
- Abrechnungsbestimmung
Die Kosten für die eingegliederten Hilfsmittel nach den Nummern GOZ 6160 und GOZ 6170 sind gesondert berechnungsfähig.
- Kommentare
- Spitta-Kommentar
Kosten für eingegliederte Hilfsmittel nach GOZ 6160 und GOZ 6170 sind gem. § 4 Abs. 3 GOZ gesondert berechnungsfähig.
Sind ggf. Ankerbänder erforderlich, werden diese nach GOZ 6120 berechnet.
Bei Eingliederung einer Kopf-Kinn-Kappe nach GOZ-Nr. 6170, ohne Maßnahmen nach Nummern GOZ 6030 bis GOZ 6080, kann für die notwendigen Kontrollsitzungen die GOZ 6210 berechnet werden.
Bei einer Delairemaske handelt es sich um ein Kopf-Kinn-gestütztes extraorales Behandlungsgerät und wird ebenfalls nach der GOZ 6170 berechnet.
Zusätzlicher Aufwand wegen:
- erschwerter Verankerung der Behandlungsapparatur
- häufiger, vom Patienten benötigter Behandlungsunterbrechung
- lang andauernder Beratungsgespräche aufgrund altersbedingter Einschränkung der Aufnahmefähigkeit
- u. v. m.
- BZÄK Kommentar
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Leistung beschreibt die Anpassung und Einstellung einer Kopf-Kinn-Kappe zu kieferorthopädischen Zwecken. Die Kosten für die bei der Eingliederung notwendigen Hilfsmittel sind in dem Honorar nicht enthalten.
- Spitta-Kommentar