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GOZ 6250
Beseitigung des Diastemas

Beseitigung des Diastemas, als selbständige Leistung

Arbeiten & Organisieren

GOZ 6250 Schnellcheck

Punktzahl:450
Faktoren:1,0 : 25,31 €2,3 : 58,21 €3,5 : 88,58 €
  • Abrechenbar
    • je Diastema
    • für alle Maßnahmen die geeignet sind, Lücken zwischen Zähnen mittels kieferorthopädischer Maßnahmen zu verringern oder zu beseitigen
    • einschließlich Kontrolle des Behandlungsverlaufs
    • einschließlich Aktivieren herausnehmbarer und festsitzender Behandlungsmittel
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • Lücken zwischen Zähnen mittels kieferorthopädischer Maßnahmen zu verringern oder beseitigen
    • Kontrolle des Behandlungsverlaufs
    • Nachstellen und Aktivieren herausnehmbarer und festsitzender Behandlungsmittel
    • Entfernung von Teilbögen und ungeteilten Bögen
  • Nicht abrechenbar
    • neben Maßnahmen zur Umformung und Einstellung (= GOZ 6030 bis GOZ 6080)
    • für chirurgische Vorbehandlung des echten Diastemas (= GOZ 3280)
  • Zusätzlich abrechenbar
check
Abrechenbar
  • je Diastema
  • für alle Maßnahmen die geeignet sind, Lücken zwischen Zähnen mittels kieferorthopädischer Maßnahmen zu verringern oder zu beseitigen
  • einschließlich Kontrolle des Behandlungsverlaufs
  • einschließlich Aktivieren herausnehmbarer und festsitzender Behandlungsmittel
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Lücken zwischen Zähnen mittels kieferorthopädischer Maßnahmen zu verringern oder beseitigen
  • Kontrolle des Behandlungsverlaufs
  • Nachstellen und Aktivieren herausnehmbarer und festsitzender Behandlungsmittel
  • Entfernung von Teilbögen und ungeteilten Bögen
no-check
Nicht abrechenbar
  • neben Maßnahmen zur Umformung und Einstellung (= GOZ 6030 bis GOZ 6080)
  • für chirurgische Vorbehandlung des echten Diastemas (= GOZ 3280)
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    keine

  • Kommentare
    • Spitta Kommentar

      Die Kontrolle des Behandlungsverlaufs wird nach der GOZ 6210 berechnet, unabhängig von der Wahl des Behandlungsgerätes.

      Die Behandlung nach der GOZ 6250 setzt diagnostische Befunde voraus und wird durch die Nummern GOZ 6220 und GOZ 6230 ergänzt.

      Die GOZ 6250 ist nicht für die chirurgische Entfernung des Diastemas berechnungsfähig (= GOZ 3280).

      In der GOZ gibt es, anders als im GKV-Bereich, keine Unterscheidung zwischen echtem und unechtem Diastema.

      Zusätzlicher Aufwand wegen:

      • starker Zahnengstandes
      • erschwerter Compliance
      • verzögerten Zahndurchbruchs
      • ungünstiger Wachstumsrichtung
      • erschwerten Zuganges zur Mundhöhle aufgrund eingeschränkter Mundöffnung
      • erschwerten Zuganges zur Mundhöhle aufgrund motorischer Unruhe des Patienten
      • erschwerten Zuganges zur Mundhöhle aufgrund Makroglossie
      • u. v. m.
    • BZÄK Kommentar

      Kommentar zur Leistungsbeschreibung

      Die Gebührennummer umfasst alle Maßnahmen, die geeignet sind, Lücken zwischen Zähnen mittels kieferorthopädischer Maßnahmen zu verringern oder zu beseitigen. Die chirurgische Vorbehandlung des echten Diastemas (Diastema mediale) wird nach der Nummer 3280 berechnet. Diese Nummer ist neben den Nummern 6030 bis 6080 nicht berechnungsfähig.

      Zusätzlicher Aufwand

      • Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
      • Erschwerte Compliance
      • u. v. m.

      Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

      • Beratendes und belehrendes Gespräch GOZ 6190
      • Eingliederung von Hilfsmitteln GOZ 6200
      • Kontrolle des BehandlungsverlaufsGOZ 6210
      • Vorbereitende Maßnahmen GOZ 6220
      • Eingliederung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln GOZ 6230
      • Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes GOZ 6240
      • Lösen und Verlegen des Lippenbändchens GOZ 3280
      • u. v. m.