Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GOZ 6230
Eingliederung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln
Eingliederung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln, je Kiefer
Arbeiten & Organisieren
GOZ 6230 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Kiefer
- für individuelle Mundvorhofplatte
- als alleinige Leistung bei z. B. Notdienst, Vertretung, prophylaktischer Frühbehandlung
- auch für kombinierte Geräte (zusätzlich zu GOZ 6100 und GOZ 6120)
- einschließlich Eingliederung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln, die nicht im Zusammenhang mit den Leistungen gem. der GOZ 6030 bis GOZ 6080 erbracht werden
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Eingliederung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln, die nicht im Zusammenhang mit den Leistungen gem. der GOZ-Nrn. 6030 bis 6080 erbracht werden
- nur als alleinige Leistung (z. B. Notdienst, Vertretung, prophylaktische Frühbehandlung) berechenbar (wenn GOZ-Nr. 6030–6080 nicht möglich)
- Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- GOZ 0010 (Eingehende Untersuchung)
- GOZ 0040 (Heil- und Kostenplan, Kfo)
- GOZ 0050 (Abformung oder Teilabformung eines Kiefers)
- GOZ 0060 (Abformung beider Kiefer)
- GOZ 0070 (Vitalitätsprüfung)
- GOZ 1000 ff. (Prophylaxemaßnahmen)
- GOZ 2197 (Adhäsive Befestigung)
- GOZ 6000 bis GOZ 6020 (diagnostische Kfo-Leistungen)
- GOZ 6090 (Einstellung der Okklusion)
- GOZ 6100 bis GOZ 6130 (Brackets und/oder Bänder einsetzen und/oder entfernen)
- GOZ 6140 bis GOZ 6170 (Teilbögen, Bögen und intra-/extraorale Verankerungen)
- GOZ 6180 (Wiederherstellungsmaßnahmen)
- GOZ 6190 (Beratendes und belehrendes Gespräch)
- GOZ 6200 (Eingliedern von Hilfsmitteln)
- GOZ 6210 (Kontrolle des Behandlungsverlaufs)
- GOZ 6220 (Vorbereitende Maßnahmen)
- GOZ 6230 (Eingliedern kieferorthopädischer Behandlungsmittel)
- GOZ 6240 (Offenhalten einer Lücke)
- GOZ 6250 (Beseitigung Diastema)
- GOZ 6260 (Einordnung verlagerter Zahn)
- GOZ 7000 ff. (Aufbissschienen)
- GOZ 8000 bis GOZ 8100 (funktionsanalytische Maßnahmen)
- GOÄ 1 (Beratung)
- GOÄ 5 oder GOÄ 6 (Untersuchung)
- GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
- GOÄ 5298 (Zuschlag zu den GOÄ 5010 bis GOÄ 5290 bei Anwendung digitaler Radiografie)
- GOÄ 5370 (DVT-Aufnahme)
- GOÄ 5377 (Zuschlag für computergesteuerte Analysen)
- Materialkosten gem. § 4 und § 9
- Vergleich GOZ BEMA
- Abrechnungsbestimmung
keine
- Kommentare
- Spitta-Kommentar
Nur als alleinige Leistung (z. B. Notdienst, Vertretung, prophylaktische Frühbehandlung) berechenbar (= wenn GOZ 6030 bis GOZ 6080 nicht möglich).
Auch für individuelle Mundvorhofplatte berechnungsfähig (zzgl. Material- und Laborkosten gemäß § 4 Abs. 3 und § 9 GOZ).
Bei spezieller Therapie ist ggf. die GOZ 6190 zusätzlich berechnungsfähig.
Die GOZ 6230 ist auch für kombinierte Geräte (zusätzlich zu GOZ 6100 und GOZ 6120) berechnungsfähig.
Nicht für die Bebänderung berechnungsfähig (= GOZ 6100 bis GOZ 6150).
Nicht im zeitlichen Zusammenhang neben Maßnahmen zur Umformung und Einstellung (= GOZ 6030 bis GOZ 6080) berechnungsfähig.
Nicht für Maßnahmen zum Offenhalten einer Zahnlücke (= GOZ 6240) berechnungsfähig.
Zusätzlicher Aufwand wegen:
- eingeschränkter Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
- erschwerter Compliance
- Nichtanlage von Zähnen
- verzögerten Zahndurchbruchs
- ungünstiger Wachstumsrichtung
- anatomischer Besonderheiten der Zahnform(en)
- ungünstiger Abformbedingungen
- u. v. m.
- BZÄK Kommentar
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Diese Gebührennummer beschreibt die Eingliederung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln, die nicht im Zusammenhang mit den Nummern 6030 bis 6080 stehen. Sie ist je Kiefer berechnungsfähig. Maßnahmen zum Offenhalten einer Zahnlücke mittels eines Gerätes sind nicht nach dieser Nummer, sondern nach Nummer 6240 zu berechnen.
Zusätzlicher Aufwand
- Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
- Erschwerte Compliance
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Beratendes und belehrendes Gespräch GOZ 6190
- Eingliederung von Hilfsmitteln GOZ 6200
- Kontrolle des BehandlungsverlaufsGOZ 6210
- Vorbereitende Maßnahmen GOZ 6220
- Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes GOZ 6240
- Beseitigung des Diastemas GOZ 6250
- u. v. m.
- Spitta-Kommentar