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GOÄ 5298
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5010 bis 5290 bei Anwendung digitaler Radiographie (Bildverstärker-Radiographie)
Zuschlag zu den Leistungen nach den Nummern 5010 bis 5290 bei Anwendung digitaler Radiographie (Bildverstärker-Radiographie)
Arbeiten & Organisieren
GOÄ 5298 Schnellcheck
Punktzahl:Gebühren siehe Text
- Abrechenbar
- Der Zuschlag nach Nummer 5298 beträgt 25 v. H. des einfachen Gebührensatzes der betreffenden Leistung.
- Spitta Kommentar
Die Ä5298 ist gemäß ihrer Leistungsbeschreibung ein Zuschlag, der bei Anwendung digitaler Radiographie zusätzlich zu den Nummern 5010 bis Ä 5290 abgerechnet werden kann. Der Zuschlag beträgt 25 % des einfachen Gebührensatzes der betreffenden Leistung. Werden mehrere zuschlagsfähige Leistungen erbracht, ist die Ä5298 je zuschlagsfähiger indizierter und tatsächlich erbrachter Leistung abrechenbar.
Anwendungsempfehlung
Der Zuschlag Ä5298 ist in der Rechnung unmittelbar im Anschluss an die zuschlagsfähige Leistung aufzuführen.