Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GOÄ 5290
Schichtaufnahme(n) (Tomographie), bis zu fünf Strahlenrichtungen oder Projektionen, je Strahlenrichtung oder Projektion
Schichtaufnahme(n) (Tomographie), bis zu fünf Strahlenrichtungen oder Projektionen, je Strahlenrichtung oder Projektion
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Die Ä5290 ist gemäß ihrer Leistungsbeschreibung abrechenbar für Schichtaufnahme(n) im Sinne einer Tomographie. Der Leistungstext ist so zu verstehen, dass die Leistung Ä5290 je Strahlenrichtung bzw. je erforderliche Aufnahme/unterschiedliche Projektion angesetzt werden kann, jedoch maximal fünf Mal im Zusammenhang mit der Tomographie eines Gebiets.
Anwendungsempfehlung
Mit den Gebühren für die Ä5290 sind alle Kosten abgegolten. Das gilt auch die Auslagen für die Röntgenaufnahmen selber (Filmmaterial und deren Entwicklung/Fixierung). Abgegolten und nicht gesondert berechenbar sind darüber hinaus die Dokumentation und Aufbewahrung der Datenträger.
Die Ä5290 ist nur bei Bilddokumentation auf einem Röntgenfilm oder einem anderen Langzeitdatenträger berechnungsfähig. Werden Röntgenaufnahmen versendet (z. B. an einen Gutachter) können Versand und Portokosten berechnet werden.
Die Befundmitteilung oder der einfache Befundbericht mit Angaben zu Befund(en) und zur Diagnose sind Bestandteil der Ä5290 und nicht gesondert berechenbar.
Die reine Beurteilung von Röntgenaufnahmen (auch Fremdaufnahmen) entspricht nicht der Leistungsbeschreibung der Ä5290 und ist nicht gesondert berechnungsfähig.
Eine computergesteuerte Tomographie (bzw. DVT-Aufnahme) entspricht nicht dem Leistungsinhalt der Ä5290. Hierfür steht die besser bewertete Ä 5370 zur Verfügung.
- Zuschlag
In Verbindung mit der Ä5290 kann der Zuschlag Ä 5298 für die digitale Radiographie berechnet werden. Der Zuschlag nach Nummer Ä 5298 beträgt 25 % des einfachen Gebührensatzes der betreffenden Leistung. Im Zusammenhang mit der Ä5290 beläuft sich der Zuschlag Ä 5298 auf 9,47 €. Bei der Rechnungslegung ist der Zuschlag unmittelbar im Anschluss an die zuschlagsfähige Leistung aufzuführen.
- Spitta Kommentar
- Fallbeispiele
In der Zahnheilkunde ist die Berechnung der Ä5290 als geschichtete Serienaufnahme einer Kieferregion mit bis zu fünf unterschiedlichen Projektionen z. B. zur Vorbereitung komplizierter Kieferoperationen mit gefährdeten Nachbarstrukturen indiziert. Die Ä5290 ist auch zutreffend für eine transversale Schichtaufnahme.