Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GOZ 6180
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit und/oder Erweiterung von herausnehmbaren Behandlungsgeräten
Maßnahmen zur Wiederherstellung der Funktionsfähigkeit und/oder Erweiterung von herausnehmbaren Behandlungsgeräten einschließlich Abformung und Wiedereinfügen, je Kiefer und je Sitzung einmal berechnungsfähig
Arbeiten & Organisieren
GOZ 6180 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Kiefer und Sitzung (bis zu zweimal pro Sitzung)
- nur für herausnehmbare Behandlungsgeräte
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Abformung
- Wiederherstellung/Erweiterung herausnehmbarer kieferorthopädischer Behandlungsgeräte
- Wiedereingliederung
- Nicht abrechenbar
- für Wiederherstellungsmaßnahmen bei Zahnersatz (= GOZ 5250 und GOZ 5260)
- neben vorbereitenden Maßnahmen zur Herstellung von kieferorthopädischen Behandlungsmitteln (= GOZ 6220)
- neben Eingliederung kieferorthopädischer Behandlungsmittel in derselben Sitzung (= GOZ 6230)
- für festsitzende Behandlungsgeräte
- Zusätzlich abrechenbar
- GOZ 0010 (Eingehende Untersuchung)
- GOZ 0040 (Heil- und Kostenplan, Kfo)
- GOZ 0050 (Abformung oder Teilabformung eines Kiefers)
- GOZ 0060 (Abformung beider Kiefer)
- GOZ 0070 (Vitalitätsprüfung)
- GOZ 1000 ff. (Prophylaxemaßnahmen)
- GOZ 5170 (Abformung mit individuellem Löffel)
- GOZ 6000 bis GOZ 6020 (diagnostische Kfo-Leistungen)
- GOZ 6030 bis GOZ 6050 (Maßnahmen zur Umformung)
- GOZ 6060 bis GOZ 6080 (Maßnahmen zur Einstellung)
- GOZ 6090 (Einstellung der Okklusion)
- GOZ 6100 bis GOZ 6130 (Brackets und/oder Bänder einsetzen und/oder entfernen)
- GOZ 6140 bis GOZ 6170 (Teilbögen, Bögen und intra-/extraorale Verankerungen)
- GOZ 6180 (Wiederherstellungsmaßnahmen)
- GOZ 6190 (Beratendes und belehrendes Gespräch)
- GOZ 6200 (Eingliedern von Hilfsmitteln)
- GOZ 6210 (Kontrolle des Behandlungsverlaufs)
- GOZ 6220 (Vorbereitende Maßnahmen)
- GOZ 6230 (Eingliedern kieferorthopädischer Behandlungsmittel)
- GOZ 6240 (Offenhalten einer Lücke)
- GOZ 6250 (Beseitigung Diastema)
- GOZ 6260 (Einordnung verlagerter Zahn)
- GOZ 7000 ff. (Schienentherapie)
- GOZ 8000 bis GOZ 8100 (funktionsanalytische Maßnahmen)
- GOÄ 1 (Beratung)
- GOÄ 5 oder GOÄ 6 (Untersuchung)
- GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
- GOÄ 5298 (Zuschlag zu den GOÄ 5010 bis GOÄ 5290 bei Anwendung digitaler Radiografie)
- GOÄ 5370 (DVT-Aufnahme)
- GOÄ 5377 (Zuschlag für computergesteuerte Analysen)
- Materialkosten gem. § 4 und § 9
- Vergleich GOZ BEMA
- Abrechnungsbestimmung
keine
- Kommentare
- Spitta-Kommentar
Neben der GOZ 6180 ist die GOZ 6210 (Kontrolle des Behandlungsverlaufs) abrechenbar. Das gilt auch für die Beseitigung von Funktionsstörungen nach GOZ 6200.
Zusätzlicher Aufwand wegen:
- Mehraufwand bei komplizierter Zahn- oder Kiefermorphologie
- erschwerter Verankerung der Behandlungsapparatur
- häufiger, vom Patienten benötigter Behandlungsunterbrechungen
- lang andauernder Beratungsgespräche aufgrund altersbedinger Einschränkung der Aufnahmefähigkeit
- verzögerten Zahndurchbruchs
- asymmetrischer Zahnbögen
- u. v. m.
- BZÄK Kommentar
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Gebührennummer bezieht sich auf Wiederherstellungsmaßnahmen ausschließlich für herausnehmbare kieferorthopädische Geräte und Apparaturen einschließlich ggf. erforderlicher Abformungen. Gleiches gilt für Erweiterungsmaßnahmen. Die Wiederherstellungsmaßnahmen an festsitzenden Geräten oder Apparaturen können daher nach § 6 Abs. 1 erfolgen. Die Leistung kann je Kiefer und Sitzung berechnet werden.
Zusätzlicher Aufwand
- Mehraufwand bei komplizierter Zahn- oder Kiefermorphologie
- u. v. m.
- Spitta-Kommentar