Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GOZ 6160
Eingliederung einer intra-extraoralen Verankerung
Eingliederung einer intra-extraoralen Verankerung (z.B. Headgear)
Arbeiten & Organisieren
GOZ 6160 Schnellcheck
- Abrechenbar
je separat notwendiger Verankerung (z. B. 2x für Headgear)
für Eingliederung einer intra-/extraoralen Verankerung
zusätzlich Materialkosten gem. § 4 Abs. 3 GOZ (Kosten für eingegliederte Hilfsmittel)
- erneut bei einer Reparatur als Ersatzleistung
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Eingliederung einer intra-/extraoralen Verankerung
- Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- GOZ 0010 (Eingehende Untersuchung)
- GOZ 0040 (Heil- und Kostenplan, Kfo)
- GOZ 0050 (Abformung oder Teilabformung eines Kiefers)
- GOZ 0060 (Abformung beider Kiefer)
- GOZ 0070 (Vitalitätsprüfung)
- GOZ 1000 ff. (Prophylaxemaßnahmen)
- GOZ 2000 (Versiegelung)
- GOZ 2010 (Behandlung überempfindlicher Zahnflächen)
- GOZ 2030 (Separieren)
- GOZ 3260 (Freilegung retinierter oder verlagerter. Zahn zur orthopädischen Einstellung)
- GOZ 5170 (Abformung mit individuellem Löffel)
- GOZ 6000 bis GOZ 6020(diagnostische Kfo-Leistungen)
- GOZ 6030 bis GOZ 6050 (Maßnahmen zur Umformung)
- GOZ 6060 bis GOZ 6080(Maßnahmen zur Einstellung)
- GOZ 6090 (Einstellung der Okklusion)
- GOZ 6100 bis GOZ 6130 (Brackets und/oder Bänder einsetzen und/oder entfernen)
- GOZ 6140 bis GOZ 6170 (Teilbögen, Bögen und intra-/extraorale Verankerungen)
- GOZ 6180 (Wiederherstellungsmaßnahmen)
- GOZ 6190 (Beratendes und belehrendes Gespräch)
- GOZ 6200 (Eingliedern von Hilfsmitteln)
- GOZ 6210 (Kontrolle des Behandlungsverlaufs)
- GOZ 6220 (Vorbereitende Maßnahmen)
- GOZ 6230 (Eingliedern kieferorthopädischer Behandlungsmittel)
- GOZ 6240 (Offenhalten einer Lücke)
- GOZ 6250 (Beseitigung Diastema)
- GOZ 6260 (Einordnung verlagerter Zahn)
- GOZ 7000 ff. (Schienentherapie)
- GOZ 8000 bis GOZ 8100 (funktionsanalytische Maßnahmen)
- GOÄ 1 (Beratung)
- GOÄ 5 oder GOÄ 6 (Untersuchung)
- GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
- GOÄ 5298 (Zuschlag zu den GOÄ 5010 bis GOÄ 5290 bei Anwendung digitaler Radiografie)
- GOÄ 5370 (DVT-Aufnahme)
- GOÄ 5377 (Zuschlag für computergesteuerte Analysen)
- Materialkosten gem. § 4 und § 9
- Vergleich GOZ BEMA
- Abrechnungsbestimmung
Die Kosten für die eingegliederten Hilfsmittel nach den Nummern GOZ 6160 und GOZ 6170 sind gesondert berechnungsfähig.
- Kommentare
- Spitta-Kommentar
Für die Entfernung der Verankerung kann die GOZ 2702 berechnet werden.
Die Materialkosten für die eingegliederten Hilfsmittel sind gesondert berechnungsfähig.
Die GOZ-Nr. 6160 ist im Verlauf einer Behandlung auch mehrfach berechnungsfähig.
Zusätzlicher Aufwand wegen:
- Mehraufwand bei komplizierter Zahn- oder Kiefermorphologie
- erschwerter Verankerung der Behandlungsapparatur
- erschwerten Zuganges zur Mundhöhle aufgrund eingeschränkter Mundöffnung
- erschwerten Zuganges zur Mundhöhle aufgrund motorischer Unruhe des Patienten
- erschwerten Zuganges zur Mundhöhle aufgrund Makroglossie
- besonders asymmetrischer Zahnbögen
- häufiger, vom Patienten benötigter Behandlungsunterbrechungen
- u. v. m.
- BZÄK Kommentar
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Gebührennummer beschreibt beispielhaft eine berechnungsfähige Apparatur zur intra-/extraoralen Verankerung. Die Materialien und ggf. Laborkosten sind gesondert berechnungsfähig.
Zusätzlicher Aufwand
- Mehraufwand bei komplizierter Zahn- oder Kiefermorphologie
- Erschwerte Verankerung der Behandlungsapparatur
- Spitta-Kommentar