Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GOZ 2010
Behandlung überempfindlicher Zahnflächen
Behandlung überempfindlicher Zahnflächen, je Kiefer
Arbeiten & Organisieren
GOZ 2010 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Kiefer
- bei freiliegenden Zahnhälsen
- nach Präparationen
- nach Einschleifmaßnahmen
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Behandlung überempfindlicher Zahnflächen
- Auftragen des Materials (z. B. Lack, Gel usw.)
- einschließlich relativer Trockenlegung
- Nicht abrechenbar
- als prophylaktische Behandlung mit Fluoriden zur Kariesprophylaxe
- Zusätzlich abrechenbar
- GOZ 0010 (Eingehende Untersuchung)
- GOZ 1030 (Schiene als Medikamententräger)
- GOZ 1040 (Professionelle Zahnreinigung)
- GOZ 2040 (Anlegen von Spanngummi)
- GOZ 4030 (Beseitigung von scharfen Zahnkanten)
- GOZ 4050/GOZ 4055 (Entfernung harter und weicher Zahnbeläge)
- GOZ 4070 ff. (Parodontalchirurgische Therapie)
- GOZ 8100 (Systematische subtraktive Maßnahmen)
- GOÄ 1 (Beratung)
- GOÄ 5 oder GOÄ 6 (Untersuchung)
- GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
- Vergleich GOZ BEMA
- Abrechnungsbestimmung
keine
- Dokumentation
- Datum
- Zahn, ggf. Flächen
- verwendetes Material
- Besonderheiten während der Behandlung gem. § 5 (2) Bemessen der Gebühren:
- überdurchschnittlicher Zeitaufwand
- überdurchschnittliche Schwierigkeit der Leistung
- überdurchschnittliche Schwierigkeit bedingt durch den Krankheitsfall
- besondere Umstände bei der Ausführung
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Die Durchführung ist an eine zahnmedizinische Fachkraft mit entsprechenden Kenntnissen delegierbar.
Je Sitzung und Kiefer ist die Behandlung nur einmal berechenbar, also insgesamt maximal zweimal je Sitzung.
Die Leistung wird berechnet für die Behandlung überempfindlicher Zahnflächen. Die Behandlung kann medikamentös z. B. durch Fluoridierungslacke oder -gele erfolgen, aber auch durch den Einsatz beispielsweise eines Lasers. Das verwendete Material ist mit der Leistung abgegolten.
Desensibilisierungsmaßnahmen können anfallen z. B. bei freiliegenden Zahnhälsen, im Anschluss an eine Präparation, nach einer parodontalen Behandlung, im Zuge von Einschleiftherapien oder nach einer professionellen Zahnreinigung zur Behandlung überempfindlicher Zahnflächen.
Die prophylaktische Behandlung mit Fluoridpräparaten fällt nicht unter diese Leistungsziffer, sondern wird unter der GOZ 1020 abgerechnet.
Die relative Trockenlegung ist mit der Gebühr abgegolten. Erschwernisse bei der Trockenlegung können durch Anpassung des Steigerungssatzes kompensiert werden.
- BZÄK Kommentar
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Leistung ist zur Reduzierung der Sensibilität an überempfindlichen Zahnflächen berechnungsfähig, z. B. bei freiliegenden Zahnhälsen, an präparierten Zahnoberflächen, nach parodontalen Maßnahmen oder Einschleiftherapien. Die Behandlung überempfindlicher Zahnflächen ist je Kiefer bei Milch- und bleibenden Zähnen je Sitzung berechenbar.
Die relative Trockenlegung ist mit der Gebühr abgegolten.
Als Materialien können u. a. Fluoridierungsgele oder -lacke oder Salzlösungen eingesetzt werden. Der Leistungsinhalt kann auch durch die Anwendung eines Dental-Lasers erfüllt werden. Die Behandlung überempfindlicher Zahnflächen im Sinne der Nummer 2010 dient der Reduktion/Beseitigung von Hypersensibilitäten. Die Nummer 2010 ist neben der Nummer 1040 berechnungsfähig.
Zusätzlicher Aufwand
- Erhöhter Aufwand bei der Trockenlegung
- Besonders aufwendiger Materialeinsatz, z. B. Laseranwendung
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Entfernung von Zahnbelägen GOZ 4050
- Professionelle Zahnreinigung GOZ 1040
- Absolute Trockenlegung GOZ 2040
- Fluoridierung ohne Medikamententräger GOZ 1020
- Fluoridierung mit Medikamententräger GOZ 1030
- u. v. m.
- Spitta Kommentar