Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GOZ 2250
Eingliederung einer konfektionierten Krone
Eingliederung einer konfektionierten Krone in der pädiatrischen Zahnheilkunde
Arbeiten & Organisieren
GOZ 2250 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je konfektionierte Krone bei Kindern und Jugendlichen an Milchzähnen und bleibenden Zähnen
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Präparieren
- Auswahl der Krone
- Anpassen und Eingliedern
- Nachkontrollen oder Korrekturen
- Nicht abrechenbar
- für laborgefertigte Langzeitprovisorien
- Zusätzlich abrechenbar
- GOZ 0050 (Abformung oder Teilabformung eines Kiefers)
- GOZ 0060 (Abformung beider Kiefer)
- GOZ 0070 (Vitalitätsprüfung)
- GOZ 0080 (Oberflächenanästhesie)
- GOZ 0090 (Infiltrationsanästhesie)
- GOZ 0100 (Leitungsanästhesie)
- GOZ 1020 (Lokale Fluoridierung)
- GOZ 2010 (Behandlung überempfindlicher Zahnflächen)
- GOZ 2030 (Besondere Maßnahmen beim Präparieren)
- GOZ 2030 (Besondere Maßnahmen beim Füllen)
- GOZ 2040 (Anlegen von Spanngummi)
- GOZ 2180 (Plastischer Aufbau)
- GOZ 2197 (Adhäsive Befestigung)
- GOZ 2330 (Indirekte Überkappung)
- GOZ 2340 (Direkte Überkappung)
- GOZ 2390 bis GOZ 2440 (Endodontieleistungen)
- GOZ 3070 (Exzision von Schleimhaut oder Granulationsgewebe)
- GOZ 4050/GOZ 4055 (Entfernung harter und weicher Zahnbeläge)
- GOZ 6240 (Offenhalten einer Lücke)
- Materialkosten
- Vergleich GOZ BEMA
- Abrechnungsbestimmung
Die Kosten für konfektionierte Kronen sind gesondert berechnungsfähig.
- Dokumentation
- Datum
- Name der Bezugs-/Betreuungs-/Begleitperson, die anwesend war/mit der gesprochen wurde – ggf. auch in welchem Verwandtschafts - verhältnis diese Person zum Patienten steht ö Einwilligung der sorgeberechtigten Person/en, ggf. des gesetzlichen Vertreters in die Behandlung
- Zahn:
- Milchzahn
- bleibender Zahn bei noch nicht abgeschlossenem Kieferwachstum
- Art der konfektionierten Krone, z. B. Metall/Stahl, Kunststoff
- Materialbezeichnung/Herstellername der konfektionierten Kinderkrone
- Besonderheiten während der Behandlung gem. § 5 (2) Bemessen der Gebühren:
- überdurchschnittlicher Zeitaufwand
- überdurchschnittliche Schwierigkeit der Leistung
- überdurchschnittliche Schwierigkeit bedingt durch den Krankheitsfall
- besondere Umstände bei der Ausführung
- Praxisverbrauchsmaterialbeleg
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Als temporäre Schutzkrone bis eine endgültige Versorgung möglich ist.
Auch für temporäre konfektionierte Kunststoffkronen im Frontzahnbereich.
- BZÄK Kommentar
Kommentar zur Leistungsbeschreibung3
Bei umfangreichem Verlust an Zahnhartsubstanz, bei unvollständiger Ausbildung eines Zahnes oder als Unfallfolge kann es erforderlich werden, einen Zahn/Milchzahn mit einer konfektionierten Krone zu versehen. Die Leistung ist nicht auf die Versorgung von Milchzähnen begrenzt. Bei noch nicht abgeschlossenem Kieferwachstum kann eine konfektionierte Krone auch an einem bleibenden Zahn angezeigt sein, sofern nicht ein Langzeitprovisorium nach Nummer 7080 indiziert ist. Diese Maßnahme dient der Vermeidung weiteren Substanzverlustes und/oder der Vorbeugung vor Stützzonenverlust bzw. Zahnwanderungen oder - kippungen. Vor Eingliederung einer konfektionierten Krone kann die konservierende und/oder endodontische Behandlung des Zahnes notwendig sein.
Mit der Gebühr für diese Nummer sind die Auswahl der Krone, das Anpassen sowie die Eingliederung abgegolten.
Zusätzlicher Aufwand
- Eingeschränkte Kooperationsbereitschaft
- Klinisch kurze Krone
- Eingeschränkte Platzverhältnisse, hypermobile Zunge oder Lippen, starke Salivation usw.
- Anpassung an vorhandene kieferorthopädische Apparaturen
- Notwendigkeit umfangreicher Präparationsmaßnahmen vor Eingliederung
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Vitalitätsprüfung GOZ 0070
- Anästhesieleistungen GOZ 0080 ff.
- Abformung eines Kiefers GOZ 0050
- Aufbaufüllung GOZ 2180 ff.
- Adhäsive Befestigung GOZ 2197 Indirekte Überkappung der Pulpa GOZ 2330
- Direkte Überkappung der Pulpa GOZ 2340
- Amputation der Milchzahnpulpa GOZ 2380
- Aufbereitung eines Wurzelkanals GOZ 2410
- Füllung eines Wurzelkanals GOZ 2440
- Beseitigung von scharfen Zahnkanten GOZ 4030
- Beseitigung grober Vorkontakte GOZ 4040
- Besondere Maßnahmen, Separieren GOZ 2030
- Spanngummi GOZ 2040
- u. v. m.
- Spitta Kommentar