Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GOZ 2420
Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden
Zusätzliche Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden, je Kanal
Arbeiten & Organisieren
GOZ 2420 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Kanal
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- für die Anwendung elektrophysikalisch-chemischer Methoden
- Nicht abrechenbar
- für einfache Spülung oder Desinfektion des Kanals ohne elektrophysikalisch-chemische Kombination
- Zusätzlich abrechenbar
- Abrechnungsbestimmung
keine
- Dokumentation
- Datum
- Zahn
- Art des elektrophysikalischen Verfahrens, z. B. Schall, Ultraschall, Laser angewendete chemische Methode, z. B. Spülung/en mit chemischen Wirkstoffen
- Besonderheiten während der Behandlung gem. § 5 (2) Bemessen der Gebühren:
- überdurchschnittlicher Zeitaufwand
- überdurchschnittliche Schwierigkeit der Leistung
- überdurchschnittliche Schwierigkeit bedingt durch den Krankheitsfall
- besondere Umstände bei der Ausführung
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Für die diathermische Verkochung von Lösungen, Elektrosterilisation, Ultraschallaktivierung von chemischen Lösungen etc. berechnungsfähig.
Unabhängig von der Anzahl der Anwendungen ist die Leistung einmal je Sitzung und Kanal berechenbar.
- BZÄK Kommentar
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Zusätzliche Maßnahmen zur Dekontamination eines mechanisch (von Hand oder maschinell) aufbereiteten Wurzelkanals mittels Kombination aus elektrophysikalischen und chemischen Verfahren. Dabei erfolgt die Reinigung und Desinfektion der Kanalwände und mechanisch nicht aufbereitbarer akzessorischer Kanäle, z. B. mittels in Ultraschallschwingung versetzter Kanalinstrumente in Verbindung mit chemischen Spüllösungen (z. B. Natriumhypochlorit, Chlorhexidin). Die Gebührennummer wird je Kanal und Sitzung unabhängig von der Anzahl der Anwendungen berechnet.
Zusätzlicher Aufwand
- Anwendung OP-Mikroskop
- Gekrümmte, verengte oder obliterierte Wurzelkanäle
- Besonderer Zeitaufwand beim Trocknen des Wurzelkanals
- mehrfache und/oder verschiedene Anwendungen
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Anlegen von Spanngummi GOZ 2040
- Elektrometrische Längenmessung GOZ 2400
- Wurzelkanalaufbereitung GOZ 2410
- Medikamentöse Einlagen GOZ 2430
- Temporärer Verschluss GOZ 2020
- Wurzelfüllung GOZ 2440
- u. v. m.
- KZBV Schnittstellenkommentar
Vereinbarung mit GKV-Versicherten
Eine Leistung nach der Nr. 2420 GOZ ist mit Versicherten der GKV vereinbarungsfähig, da eine vergleichbare Leistung im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten ist.
Erläuterungen/Hinweise
Die Nr. 2420 GOZ ist im Rahmen der Wurzelkanalbehandlung zusätzlich zur vertragszahnärztlichen Leistung vereinbarungsfähig.
Quelle: Leitfaden “Schnittstellen zwischen BEMA und GOZ – Vereinbarung privatzahnärztlicher Leistungen mit Versicherten der GKV”, KZBV
- Spitta Kommentar