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GOZ 2340
Maßnahmen zur Erhaltung der vitalen Pulpa bei Caries profunda

Maßnahmen zur Erhaltung der freiliegenden vitalen Pulpa (Exkavieren, direkte Überkappung), je Kavität

Arbeiten & Organisieren

GOZ 2340 Schnellcheck

Punktzahl:110
Faktoren:1,0 : 6,19 €2,3 : 14,23 €3,5 : 21,65 €
check
Abrechenbar
  • je Kavität
  • auch mehrfach je Zahn bei getrennten Kavitäten
  • neben Füllungsleistungen und Restaurationen
  • neben Einlagefüllungen
  • neben ZE-Leistungen
  • neben GOZ 2330 (Indirekte Überkappung) bei getrennter Kavität
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • direkte Überkappung, ggf. unter Einbringung eines Medikaments
  • Exkavieren
no-check
Nicht abrechenbar
  • für das Legen einer Unterfüllung
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    keine

  • Dokumentation
    • Datum
    • Zahn
    • ggf. Verwendung eine OP-Mikroskops
    • Lage der Kavität/en
    • ggf. Medikament und Spüllösung für Blutstillung, Kavitätenreinigung und -desinfektion
    • Name des verwendeten Medikaments für den Wundverband der Pulpa
    • ggf. Name des Materials für den temporäreren speicheldichten Verschluss, wenn die definitive Weiterversorgung des Zahnes erst in Folgesitzung erfolgt erforderlich ist
    • Besonderheiten während der Behandlung gem. § 5 (2) Bemessen der Gebühren:
      • überdurchschnittlicher Zeitaufwand
      • überdurchschnittliche Schwierigkeit der Leistung
      • überdurchschnittliche Schwierigkeit bedingt durch den Krankheitsfall
      • besondere Umstände bei der Ausführung
  • Kommentare
    • Spitta Kommentar

      Die Begründung des BMG zu den Leistungen nach der GOZ 2330 und GOZ 2340:

      „Bei den Leistungen nach den Nummern GOZ 2330 und GOZ 2340 wird zur Klarstellung die Abrechnung der Leistung auf eine Kavität bezogen.“

      Der speicheldichte, provisorische Verschluss ist nicht mehr Bestandteil der Leistung und wird zusätzlich nach GOZ 2020 berechnet.

      Bei mehreren Kavitäten ist die Leistung ggf. mehrmals je Zahn berechenbar, bei gleichzeitiger direkter Überkappung in getrennter Kavität können auch die GOZ 2330 und GOZ 2340 am selben Zahn mehrfach in derselben Sitzung anfallen.

      Die Anwendung des OP-Mikroskopes wird mit dem Zuschlag GOZ 0110 zusätzlich vergütet. Dabei ist zu beachten, dass dieser Zuschlag je Patient und Behandlungstag auch bei mehreren Sitzungen nur einmal berechnungsfähig ist.

      Muss in einer Folgesitzung eine direkte oder indirekte Überkappung wiederholt werden, ist sie auch für dieselbe Kavität erneut berechnungsfähig.

      Der Einsatz eines Kariesdetektors kann zusätzlich analog gemäß § 6 Abs. 1 GOZ berechnet werden.

    • BMG Kommentar

      Begründung des BMG zum Entwurf der GOZ 2012 (Auszug)

      „Zu den Leistungen nach den Nummern 2330 und 2340: Bei den Leistungen nach den Nummern 2330 und 2340 wird zur Klarstellung die Abrechnung der Leistung auf eine Kavität bezogen.“

    • BZÄK Kommentar

      Kommentar zur Leistungsbeschreibung

      Maßnahmen zur Vitalerhaltung des Zahnes mittels medikamentöser Abdeckung der eröffneten Pulpa.

      Das Exkavieren ist Bestandteil der Leistung. Der ggf. provisorische Verschluss der Kavität ist nicht Leistungsbestandteil und wird nach Nummer 2020 zusätzlich berechnet.

      Erfolgt in derselben Sitzung jedoch die definitive Versorgung, kann eine Leistung nach den Nummern 2050 ff. zusätzlich berechnet werden. Die Leistung kann für jede Kavität, ggf. auch mehrfach pro Zahn, ggf. auch zusammen mit einer indirekten Überkappung an demselben Zahn in einer anderen Kavität berechnet werden.

      Zusätzlicher Aufwand

      • Stillung einer Blutung aus dem Pulpagewebe
      • Umfang und Tiefe der Kavität
      • Abtragen kariösen Dentins mit Handinstrumenten
      • Fraktioniertes Exkavieren
      • u. v. m.

      Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

      • Vitalitätsprüfung GOZ 0070
      • Röntgen GOÄ 5000 ff.
      • Anästhesie GOZ 0080 ff.
      • Anlegen von Spanngummi GOZ 2040
      • Kariesdetektor § 6 Abs. 1
      • Laserfluoreszenz § 6 Abs. 1
      • Temporärer Verschluss GOZ 2020
      • Plastische Restaurationen GOZ 2050–GOZ 2120
      • Aufbaufüllung GOZ 2180
      • Adhäsives Befestigen einer Aufbaufüllung GOZ 2197
      • Anwendung OP-Mikroskop GOZ 0110
      • u. v. m.