Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GOZ 2400
Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals
Elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals
Arbeiten & Organisieren
GOZ 2400 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je Kanal
- maximal zweimal je Sitzung
- auch bei der Aufbereitung des Kanals in mehreren Sitzungen, je Sitzung zweimal
- neben der Handaufbereitung des Wurzelkanals
- neben der maschinellen Aufbereitung des Wurzelkanals
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- die elektrometrische Längenbestimmung eines Wurzelkanals
- Nicht abrechenbar
- mehr als zweimal je Sitzung und Kanal
- Zusätzlich abrechenbar
- Abrechnungsbestimmung
Die Leistung nach der Nummer GOZ 2400 ist je Wurzelkanal höchstens zweimal je Sitzung berechnungsfähig.
- Dokumentation
- Datum
- Zahn
- Lage der Kanäle
- gemessene Arbeitslänge pro Kanal
- Anzahl durchgeführter Längenbestimmungen pro Kanal
- Besonderheiten während der Behandlung gem. § 5 (2) Bemessen der Gebühren:
- überdurchschnittlicher Zeitaufwand
- überdurchschnittliche Schwierigkeit der Leistung
- überdurchschnittliche Schwierigkeit bedingt durch den Krankheitsfall
- besondere Umstände bei der Ausführung
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Bei mehr als zwei Längenbestimmungen je Kanal und Sitzung ist ein angemessenes Honorar nur über eine Vereinbarung gemäß § 2 GOZ zu erreichen.
Wird die Kanalaufbereitung auf mehrere Sitzungen verteilt, ist die GOZ|2400|GOZ 2400 je Sitzung und Kanal zweimal berechenbar.
Es gilt die tatsächliche Anzahl der Kanäle.
- BZÄK Kommentar
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Feststellung der Arbeitslänge für die Aufbereitung des Wurzelkanals mittels elektrometrischer Widerstandsmessung kann pro Kanal höchstens zweimal je Sitzung berechnet werden. In Folgesitzungen, z. B. im Zusammenhang mit medikamentösen Einlagen oder vor dem Füllen des Wurzelkanals, ist die Nummer 2400 erneut berechnungsfähig.
Die elektrometrische Längenmessung kann sowohl im Zusammenhang mit einer maschinellen, drehmomentkontrollierten Aufbereitung als auch als Zwischenschritt bei der Handaufbereitung erfolgen. Die elektrometrische Längenmessung kann in derselben Sitzung auch neben Röntgenmessaufnahmen durchgeführt werden.
Zusätzlicher Aufwand
- Verengte, verlegte oder obliterierte Wurzelkanaleingänge
- Vorliegen von Dentikeln im endodontischen System
- mehr als zweimalige Längenmessung
- Stufenbildung im Wurzelkanal
- Erschwerte Widerstandsmessung bei Blutung oder Exsudat im Wurzelkanal
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Röntgen GOÄ 5000 ff.
- Anlegen von Spanngummi GOZ 2040
- u. v. m.
- BMG Kommentar
Begründung des BMG zum Entwurf der GOZ 2012 (Auszug)
„Zu der Leistung nach der Nummer 2400: Die Leistung nach der Nummer 2400 kann je Wurzelkanal und Sitzung höchstens zweimal berechnet werden.“
- KZBV Schnittstellenkommentar
Vereinbarung mit GKV-Versicherten
Eine Leistung nach der Nr. 2400 GOZ ist mit Versicherten der GKV vereinbarungsfähig, da eine vergleichbare Leistung im Sachleistungskatalog der GKV nicht enthalten ist.
Erläuterungen/Hinweise
Die Nr. 2400 GOZ ist im Rahmen der Wurzelkanalbehandlung zusätzlich zur vertragszahnärztlichen Leistung je Wurzelkanal vereinbarungsfähig.
Quelle: Leitfaden “Schnittstellen zwischen BEMA und GOZ – Vereinbarung privatzahnärztlicher Leistungen mit Versicherten der GKV”, KZBV
- Spitta Kommentar