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GOZ 6130
Entfernung eines Bandes einschließlich Polieren
Entfernung eines Bandes einschließlich Polieren und gegebenenfalls Versiegelung des Zahnes
Arbeiten & Organisieren
GOZ 6130 Schnellcheck
Punktzahl:20
Faktoren:1,0 : 1,12 €2,3 : 2,59 €3,5 : 3,94 €
- Abrechenbar
- je Band
- für die Entfernung eines Bandes
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Entfernung eines Bandes
- Entfernung von Kleberesten
- Polieren
- Versiegelung des Zahnes
- Nicht abrechenbar
- keine GOZ 4050 berechnungsfähig, da Reinigung/Politur in der Position 6130 inbegriffen
- keine Glattflächenversiegelung nach Entfernung des Bandes berechnungsfähig, da abschließende Versiegelung in der Position 6130 inbegriffen
- Zusätzlich abrechenbar
- GOZ 0010 (Eingehende Untersuchung)
- GOZ 0040 (Heil- und Kostenplan, Kfo)
- GOZ 0050 (Abformung oder Teilabformung eines Kiefers)
- GOZ 0060 (Abformung beider Kiefer)
- GOZ 0070 (Vitalitätsprüfung)
- GOZ 1000 ff. (Prophylaxemaßnahmen)
- GOZ 2010 (Behandlung überempfindlicher Zahnflächen)
- GOZ 2030 (Separieren)
- GOZ 3260 (Freilegung retinierter oder verlagerter . Zahn zur orthopädischen Einstellung)
- GOZ 5170 (Abformung mit individuellem Löffel)
- GOZ 6000 bis GOZ 6020 (diagnostische Kfo-Leistungen)
- GOZ 6030 bis GOZ 6050 (Maßnahmen zur Umformung)
- GOZ 6060 bis GOZ 6080 (Maßnahmen zur Einstellung)
- GOZ 6090 (Einstellung der Okklusion)
- GOZ 6100 bis GOZ 6130 (Brackets und/oder Bänder einsetzen und/oder entfernen)
- GOZ 6140 bis GOZ 6170 (Teilbögen, Bögen und intra-/extraorale Verankerungen)
- GOZ 6180 (Wiederherstellungsmaßnahmen)
- GOZ 6190 (Beratendes und belehrendes Gespräch)
- GOZ 6200 (Eingliedern von Hilfsmitteln)
- GOZ 6210 (Kontrolle des Behandlungsverlaufs)
- GOZ 6220 (Vorbereitende Maßnahmen)
- GOZ 6230 (Eingliedern kieferorthopädischer Behandlungsmittel)
- GOZ 6240 (Offenhalten einer Lücke)
- GOZ 6250 (Beseitigung Diastema)
- GOZ 6260 (Einordnung verlagerter Zahn)
- GOZ 7000 ff. (Schienentherapie)
- GOZ 8000 bis GOZ 8100 (funktionsanalytische Maßnahmen)
- GOÄ 1 (Beratung)
- GOÄ 5oder GOÄ 6 (Untersuchung)
- GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
- GOÄ 5298 (Zuschlag zu den GOÄ 5010 bis GOÄ 5290 bei Anwendung digitaler Radiografie)
- GOÄ 5370 (DVT-Aufnahme)
- GOÄ 5377 (Zuschlag für computergesteuerte Analysen)
- Vergleich GOZ BEMA
- Abrechnungsbestimmung
keine
- Kommentare
- Spitta-Kommentar
- Gegebenenfalls zuzüglich GOZ 1000 ff. für Individualprophylaxemaßnahmen vor Eingliederung.
- Gegebenenfalls zuzüglich Versiegelung kariesfreier Fissuren (= GOZ 2000).
- Gegebenenfalls zuzüglich Reinigung und Politur an anderer Stelle (außerhalb des Klebefeldes).
Zusätzlicher Aufwand wegen:
- Erschwernis bei Vorliegen von restaurativen und rekonstruktiven Versorgungen,
- erschwerten Zuganges zur Mundhöhle aufgrund eingeschränkter Mundöffnung,
- erschwerten Zuganges zur Mundhöhle aufgrund motorischer Unruhe des Patienten,
- ausgeprägtes Lippenpressens,
- ausgeprägten Lippensaugens,
- ausgeprägten Lippenbeißens,
- ausgeprägten Zungenpressens,
- Mundatmung,
- Mineralisationsstörungen,
- häufiger, vom Patienten benötigter Behandlungsunterbrechung,
- u. v. m.
- BZÄK Kommentar
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Leistung beinhaltet das Abnehmen eines Bandes, das Entfernen von Kleberesten, das Polieren und gegebenenfalls die Versiegelung des Zahnes.
Zusätzlicher Aufwand
- Erschwernis bei Vorliegen von restaurativen und rekonstruktiven Versorgungen
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Fluoridierungsmaßnahmen GOZ 1020
- Röntgendiagnostik GOÄ 5000 ff.
- Belagentfernung GOZ 4050 ff.
- u. v. m.
- Spitta-Kommentar