Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GOZ 6110
Entfernung eines Klebebrackets einschließlich Polieren
Entfernung eines Klebebrackets einschließlich Polieren und gegebenenfalls Versiegelung des Zahnes
Arbeiten & Organisieren
GOZ 6110 Schnellcheck
- Abrechenbar
- je entferntes Klebebracket oder Attachment (ggf. auch mehrfach je Zahn)
- je Klebestelle bei Entfernung eines Retainers
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Entfernung eines Klebebrackets, Attachment, Zements oder Klebereste
- Polieren
- Versiegelung des Zahnes
- Nicht abrechenbar
- keine GOZ 4050 berechnungsfähig, da Reinigung/Politur in der Position 6110 inbegriffen
- keine Glattflächenversiegelung nach Entfernung des Brackets berechnungsfähig, da abschließende Versiegelung in der Position 6110 inbegriffen
- Zusätzlich abrechenbar
- GOZ 0010 (Eingehende Untersuchung)
- GOZ 0040 (Heil- und Kostenplan, Kfo)
- GOZ 0050 (Abformung oder Teilabformung eines Kiefers)
- GOZ 0060 (Abformung beider Kiefer)
- GOZ 0070 (Vitalitätsprüfung)
- GOZ 1000 ff. (Prophylaxemaßnahmen)
- GOZ 2010 (Behandlung überempfindlicher Zahnflächen)
- GOZ 3260 (Freilegung retinierter oder verlagerter . Zahn zur orthopädischen Einstellung)
- GOZ 4030 (Beseitigung von scharfen Zahnkanten)
- GOZ 5170 (Abformung mit individuellem Löffel)
- GOZ 6000 bis GOZ 6020 (diagnostische Kfo-Leistungen)
- GOZ 6030 bis GOZ 6050 (Maßnahmen zur Umformung)
- GOZ 6060 bis GOZ 6080 (Maßnahmen zur Einstellung)
- GOZ 6090 (Einstellung der Okklusion)
- GOZ 6100 bis GOZ 6130 (Brackets und/oder Bänder einsetzen und/oder entfernen)
- GOZ 6140 bis GOZ 6170 (Teilbögen, Bögen und intra-/extraorale Verankerungen)
- GOZ 6180 (Wiederherstellungsmaßnahmen)
- GOZ 6190 (Beratendes und belehrendes Gespräch)
- GOZ 6200 (Eingliedern von Hilfsmitteln)
- GOZ 6210 (Kontrolle des Behandlungsverlaufs)
- GOZ 6220 (Vorbereitende Maßnahmen)
- GOZ 6230 (Eingliedern kieferorthopädischer Behandlungsmittel)
- GOZ 6240 (Offenhalten einer Lücke)
- GOZ 6250 (Beseitigung Diastema)
- GOZ 6260 (Einordnung verlagerter Zahn)
- GOZ 7000 ff. (Schienentherapie)
- GOZ 8000 bis GOZ 8100 (funktionsanalytische Maßnahmen)
- GOÄ 1 (Beratung)
- GOÄ 5 oder GOÄ 6 (Untersuchung)
- GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
- GOÄ 5298 (Zuschlag zu den GOÄ 5010 bis GOZ 5290 bei Anwendung digitaler Radiografie)
- GOÄ 5370 (DVT-Aufnahme)
- GOÄ 5377 (Zuschlag für computergesteuerte Analysen)
- Vergleich GOZ BEMA
- Abrechnungsbestimmung
keine
- Kommentare
- Spitta-Kommentar
Standardmaterialien sind mit der Nummer GOZ 6100abgegolten (z. B. unprogrammierte Edelstahlbrackets, unprogrammierte Attachments).
Die Wiedereingliederung gelöster Retainerbefestigungen wird nach der GOZ 2702 berechnet (BZÄK 07.06.2012).
Die Umpositionierung eines Brackets wird ebenfalls unter den Nummern GOZ 6100 und GOZ 6110 abgerechnet.
Zusätzlich berechnungsfähig sind die Mehrkosten für aufwendige Materialien (vorherige schriftliche Vereinbarung notwendig).
Zusätzlicher Aufwand wegen:
- Erschwernis bei zungenseitiger Platzierung
- Erschwernis bei Vorliegen von restaurativen und rekonstruktiven Versorgungen
- Mehraufwand bei der Eingliederung von nicht metallischen, zahnfarbenen oder keramischen Brackets
- erschwerten Zuganges zur Mundhöhle aufgrund eingeschränkter Mundöffnung
- erschwerten Zuganges zur Mundhöhle aufgrund motorischer Unruhe des Patienten
- ausgeprägten Lippenpressens
- ausgeprägten Lippensaugens
- ausgeprägten Lippenbeißens
- ausgeprägten Zungenpressens
- Mundatmung
- Mineralisationsstörungen
- häufiger, vom Patienten benötigter Behandlungsunterbrechung
- u. v. m.
- BZÄK Kommentar
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Die Leistung beinhaltet das Abnehmen eines Klebebrackets oder Attachments, das Entfernen von Kleberesten, das Polieren und gegebenenfalls die Versiegelung des Zahnes. Die Leistung ist je Klebebracket berechnungsfähig. Bei einer Umpositionierung eines Brackets kommen die Nummer 6110 und die Nummer 6100 zur Anwendung.
Das Entfernen von Attachments im Rahmen einer kieferorthopädischen Behandlung mit Alignern, z.B. Kunststoffschienen, wird ebenfalls unter dieser Nummer berechnet.
Zusätzlicher Aufwand
- Erschwernis bei Vorliegen von restaurativen und rekonstruktiven Versorgungen
- Mehraufwand bei nicht metallischen, zahnfarbenen oder keramischen Brackets
- Erschwernis bei zungenseitiger Platzierungen
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Platzierung eines Brakets GOZ 6100
- Fluoridierungsmaßnahmen GOZ 1020
- Röntgendiagnostik GOÄ 5000 ff.
- Belagentfernung GOZ 4050 ff.
- u. v. m.
- Spitta-Kommentar