Edition Zahnarztpraxis
Edition Dentallabor
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
GOZ 6200
Eingliedern von Hilfsmitteln zur Beseitigung von Funktionsstörungen
Eingliedern von Hilfsmitteln zur Beseitigung von Funktionsstörungen (z. B. Mundvorhofplatte) einschließlich Anweisung zum Gebrauch und Kontrollen
Arbeiten & Organisieren
GOZ 6200 Schnellcheck
- Abrechenbar
- für Eingliederung je Hilfsmittel
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Eingliederung von Hilfsmittel zur Beseitigung von Funktionsstörungen
- Anweisung zum Gebrauch
- Kontrollen
- Nicht abrechenbar
- Zusätzlich abrechenbar
- GOZ 0010 (Eingehende Untersuchung)
- GOZ 0040 (Heil- und Kostenplan, Kfo)
- GOZ 0050 (Abformung oder Teilabformung eines Kiefers)
- GOZ 0060 (Abformung beider Kiefer)
- GOZ 0070 (Vitalitätsprüfung)
- GOZ 1000 ff. (Prophylaxemaßnahmen)
- GOZ 6000 bis GOZ 6020 (diagnostische Kfo-Leistungen)
- GOZ 6090 (Einstellung der Okklusion)
- GOZ 6100 bis GOZ 6130 (Brackets und/oder Bänder einsetzen und/oder entfernen)
- GOZ 6140 bis GOZ 6170 (Teilbögen, Bögen und intra-/extraorale Verankerungen)
- GOZ 6180 (Wiederherstellungsmaßnahmen)
- GOZ 6190 (Beratendes und belehrendes Gespräch)
- GOZ 6200 (Eingliedern von Hilfsmitteln)
- GOZ 6210 (Kontrolle des Behandlungsverlaufs)
- GOZ 6220 (Vorbereitende Maßnahmen)
- GOZ 6230 (Eingliedern kieferorthopädischer Behandlungsmittel)
- GOZ 6240 (Offenhalten einer Lücke)
- GOZ 6250 (Beseitigung Diastema)
- GOZ 6260 (Einordnung verlagerter Zahn)
- GOZ 7000 ff. (Schienentherapie)
- GOÄ 1 (Beratung)
- GOÄ 5 oder GOÄ 6 (Untersuchung)
- GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
- GOÄ 5298 (Zuschlag zu den GOÄ 5010 bis GOÄ 5290 bei Anwendung digitaler Radiografie)
- GOÄ 5370 (DVT-Aufnahme)
- GOÄ 5377 (Zuschlag für computergesteuerte Analysen)
- Materialkosten gem. § 4 und § 9
- Abrechnungsbestimmung
keine
- Kommentare
- Spitta Kommentar
Zuzüglich GOZ 6230 bei Eingliederung individueller Hilfsmittel.
Die Leistung ist ggf. in Verbindung mit dem beratenden, belehrenden Gespräch (= GOZ 6190) berechnungsfähig.
Die Wiederherstellung von Hilfsmitteln ist mit der GOZ 6180 berechnungsfähig.
Nicht neben den GOZ 6030 bis GOZ 6080 berechnungsfähig.
Nicht für Anfertigung und Eingliederung einer schiefen Ebene berechnungsfähig (= GOZ 6220, GOZ 6230).
Nicht für Aufbissbehelfe ohne adjustierte Oberfläche (= GOZ 7000) berechnungsfähig.
Zusätzlicher Aufwand wegen:
- eingeschränkter Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
- erschwerter Compliance
- ausgeprägter Zahnstellungsanomalie
- erschwerten Zuganges zur Mundhöhle aufgrund motorischer Unruhe des Patienten
- u. v. m.
- BZÄK Kommentar
Kommentar zur Leistungsbeschreibung
Diese Gebührennummer beschreibt die Eingliederung von Hilfsmitteln jeglicher Art (auch konfektioniert), die geeignet sind, Funktions- bzw. Verhaltenstörungen (Habits) abzustellen. Funktionsstörungen können Daumenlutschen, Lippenbeißen, Zungenpressen u. v. m. sein. Dabei sind neben der Eingliederung auch die Anleitung zum Gebrauch sowie die Verlaufskontrolle Leistungsbestandteil. Diese Gebührennummer ist im Zusammenhang mit den Nummern 6030 bis 6080 nicht berechnungsfähig.
Die Kosten für die verwendeten Hilfsmittel sind als Zahntechnikkosten nach § 9 bzw. als Auslage nach § 4 Abs. 3 berechnungsfähig. Die Anfertigung und Eingliederung einer schiefen Ebene dient nicht der Beseitigung einer Funktionsstörung. Sie wird nach den Nummern 6220 und 6230 berechnet.
Zusätzlicher Aufwand
- Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
- Erschwerte Compliance
- u. v. m.
Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen
- Kieferorthopädischer Behandlungsplan GOZ 0040
- Beratendes und belehrendes Gespräch GOZ 6190
- Kontrolle des BehandlungsverlaufsGOZ 6210
- Vorbereitende Maßnahmen GOZ 6220
- Eingliederung von Behandlungsmitteln GOZ 6230
- Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes GOZ 6240
- Beseitigung des Diastemas GOZ 6250
- Eingliederung eines AufbissbehelfsGOZ 7000
- u. v. m.
- Spitta Kommentar