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GOZ 6210
Kontrolle des Behandlungsverlaufs oder Weiterführung der Retention

Kontrolle des Behandlungsverlaufs oder Weiterführung der Retention einschließlich kleiner Änderungen der Behandlungs- oder Retentionsgeräte, Therapiekontrolle der gesteuerten Extraktion, je Sitzung

Arbeiten & Organisieren

GOZ 6210 Schnellcheck

Punktzahl:90
Faktoren:1,0 : 5,06 €2,3 : 11,64 €3,5 : 17,72 €
check
Abrechenbar
  • je Sitzung
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Kontrolle
  • kleine Änderungen der Behandlungs- oder Retentionsgeräte
  • Therapiekontrolle der gesteuerten Extraktion
no-check
Nicht abrechenbar
  • im zeitlichen Zusammenhang bei Maßnahmen zur Umformung bzw. Einstellung (= GOZ 6030 bis GOZ 6080)
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung

    keine

  • Kommentare
    • Spitta Kommentar

      Neben Einstellung, Eingliederung, Entfernen gemäß den GOZ 6060 bis GOZ 6260 berechnungsfähig.

      Neben den Nummern GOZ 6090, GOZ 6190, GOZ 6200 und GOZ 6240 bis GOZ 6260 ggf. auch mehrfach berechnungsfähig.

      Nicht im zeitlichen Zusammenhang bei Maßnahmen zur Umformung bzw. Einstellung (= GOZ 6030 bis GOZ 6080) berechnungsfähig.

      Auch berechenbar bei Vertretung oder Notdienst.

      Zusätzlicher Aufwand wegen:

      • eingeschränkter Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
      • erschwerter Compliance
      • ausgeprägten Ober- Unterkiefermissverhältnisses
      • erschwerten Zuganges zur Mundhöhle aufgrund eingeschränkter Mundöffnung
      • erschwerten Zuganges zur Mundhöhle aufgrund motorischer Unruhe des Patienten
      • erschwerten Zuganges zur Mundhöhle aufgrund Makroglossie
      • u. v. m.
    • BZÄK Kommentar

      Kommentar zur Leistungsbeschreibung

      Diese Gebührennummer bezieht sich auf Kontrollen eines kieferorthopädischen Behandlungsverlaufs oder auf eine Weiterführung der Retention in denjenigen Fällen, die nicht den Abrechnungsbestimmungen zu den Nummern 6030 bis 6080 unterliegen, z. B. Vorbehandlung, Frühbehandlung, im Vertretungsfall. Diese Gebührennummer kommt ebenfalls zur Anwendung bei Kontrollen im Zusammenhang mit den Nummern 6030 bis 6080, wenn sich die Behandlungszeit inklusive Retentionsphase über einen Zeitraum von mehr als vier Jahren erstreckt.

      Die Gebührennummer kommt ansonsten für alle Kontrollen zu den Behandlungen nach den Nummern 6090, 6200 und 6230 bis 6260 zur Anwendung sowie bei allen weiteren kieferorthopädischen Maßnahmen, die nicht den zeitlichen Beschränkungen im Rahmen einer Behandlung nach den Nummern 6030 bis 6080 unterworfen sind bzw. den Vierjahreszeitraum nicht überschreiten. Sie wird ebenfalls bei Kontrollen im Verlauf einer gesteuerten Extraktionstherapie angewendet und je Sitzung berechnet.

      Zusätzlicher Aufwand

      • Aufnahmefähigkeit in Abhängigkeit vom Alter des Patienten
      • Erschwerte Compliance
      • u. v. m.

      Zusätzlich berechnungsfähige Leistungen

      • Maßnahmen zur Einstellung der Okklusion GOZ 6090
      • Beratendes und belehrendes Gespräch GOZ 6190
      • Eingliederung von Hilfsmitteln, z. B. Mundvorhofplatte GOZ 6200
      • Vorbereitende Maßnahmen GOZ 6220
      • Eingliederung von Behandlungsmitteln GOZ 6230
      • Maßnahmen zur Verhütung von Folgen vorzeitigen Zahnverlustes GOZ 6240
      • Beseitigung des Diastemas GOZ 6250
      • u. v. m.