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BEMA 162a
Zuschlag für dringend angeforderte/unverzüglich durchgeführte Besuche (ZBs2a)
Zuschläge für Besuche nach den Nrn. 152 a, 152 b und 155
a) Zuschlag für dringend angeforderte und unverzüglich durchgeführte Besuche
BEMA 162a Schnellcheck
Punktzahl:9
- Abrechenbar
- Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
- Nicht abrechenbar
- zeitgleich beim selben Versicherten neben:
- Zusätzlich abrechenbar
- Dokumentation
- Notwendigkeit des Besuchs (Was war der Anlass?)
- Zeitdauer
- Behandlungen (Regio und Angabe der Behandlung)
- Abrechnungsbestimmung
Die Zuschläge nach den Nrn. 162a bis 162f sind nicht nebeneinander abrechenbar.