Suchergebnisse werden geladen...
Keine Filter aktiv
0 Ergebnisse

Jetzt weiter abrechnen mit einem exklusiven Zugang!
Edition Zahnarztpraxis
Mit der Edition Zahnarztpraxis bist Du für alle Abrechnungsfragen gewappnet. Du erhältst alle Infos rund um die private und gesetzliche Abrechnung und profitierst von echtem Expertenwissen. Mit dem einzigartigen Begründungsgenerator sind Begründungen für Dich ab sofort spielend leicht erstellt.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Dentallabor
Die Edition Dentallabor ist Dein perfekter Ratgeber und Begleiter in der zahntechnischen Abrechnung. Freue Dich auf knifflige Abrechnungsbeispiele, Profiwissen zur Privat- und Kassenabrechnung und Deine individuelle Abrechnungsberatung.
€ 24,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Edition Zahnarztpraxis mit Dentallabor
Profitiere vom kompletten Abrechnungswissen für die Zahnarztpraxis und das Dentallabor und erstelle zukünftig immer vollständige und korrekte Rechnungen.
€ 39,90 monatlich, zzgl.MwSt.
€ 0,00 in den ersten 30Tagen
Du bist bereits registriert? Jetzt einloggen

BEMA 49
Exzision Mundschleimhaut (Exz1)

Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe für das Gebiet eines Zahnes

BEMA 49 Schnellcheck

Punktzahl:10
check
Abrechenbar
  • je Zahn
  • Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe (Kauterisation, Papillektomie), auch bei Präparationen
  • Durchtrennen von Zahnfleischfasern (auch mittels elektrochirurgischer Maßnahmen)
  • neben Bema 13a, Bema 13b, Bema 13c, Bema 13d, sofern in kariöse Läsion gewuchertes Zahnfleisch entfernt wird
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • für die Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe (z. B. durch Kauterisation oder Papillektomie)
  • für das Gebiet eines Zahnes
  • einschließlich primärer Wundversorgung
Vergleich BEMA  GOZ 
no-check
Nicht abrechenbar
  • je Kavität
  • neben einer anderen chirurgischen Leistung am selben Zahn in gleicher Sitzung
  • für Verdrängung von Zahnfleisch zum Zwecke der Abdrucknahme, z. B. mittels Retraktionsringen oder -faden
  • Probe-Exzisionen: siehe GOÄ 2401 (Bewertungszahl Bema: 15 Punkte) oder aus der Zunge: siehe GOÄ 2402 (Bewertungszahl Bema: 41 Punkte)
  • Exzision einer Schleimhautwucherung (Bema 50)
  • Exzision einer großen Geschwulst (GOÄ 2404)
  • Systematische Behandlung von Parodontopathien, Gingivektomie, Gingivoplastik (Bema P200Bema P203)
  • Verdrängen von Zahnfleisch zum Zwecke der Abformung
  • Verdrängen von Zahnfleisch zur Darstellung der Präparationsgrenze (Bema 12)
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Abrechnungsbestimmung
    1. Eine Leistung nach Nr. 49 ist in derselben Sitzung nicht für dasselbe Gebiet neben einer anderen chirurgischen Leistung abrechnungsfähig.
    2. Wird in der Präparationssitzung eine Exzision von Mundschleimhaut oder Granulationsgewebe, wie z. B. Papillektomie, durchgeführt, ist eine Leistung nach Nr. 49 abrechnungsfähig.
    3. Für das Durchtrennen von Zahnfleischfasern (auch mittels elektrochirurgischer Maßnahme) ist eine Leistung nach Nr. 49 abrechnungsfähig.
  • Dokumentation
    • Datum
    • Zahn
    • Art der Ausführung der chirurgische Maßnahme, z. B. Exzision von Mundschleimhaut, Exzision von Granulationsgewebe, Zahnfleischfasern durchtrennt
    • Maßnahmen der primären Wundversorgung
    • ggf. Verhaltensmaßnahmen
  • Spitta Kommentar

    Die Exzision von Mundschleimhaut stellt keine systematische Parodontitisbehandlung nach den Bema P200 ff. dar. Bei Notwendigkeit einer systematischen Parodontitisbehandlung hat die Abrechnung nach den Positionen Bema P200 und folgende auch dann entsprechend eines Parodontalstatus zu erfolgen, wenn die Behandlung nur einige wenige Zähne betrifft.

    Die Therapie einzelner Parodontien durch eine geschlossene Kürettage außerhalb der systematischen Parodontitis-Therapie kann in Ausnahmefällen als Bema 49 abgerechnet werden. Die Abrechenbarkeit dieser parodontalen Maßnahmen sollte drei Zähne nicht überschreiten. Wird ein PSI-Code von 3 oder 4 festgestellt, ist eine systematische Parodontitis-Diagnostik und die Erstellung eines Parodontal- Status erforderlich und abrechenbar.

    Die Bema 49 ist nicht im zeitlichen Zusammenhang mit den Bema P200/Bema P201 abrechenbar.

    Für eine Durchbruchshilfe im Rahmen einer KFO-Behandlung ist die Bema 49 abrechenbar.