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GOÄ 2007
Entfernung von Fäden oder Klammern

Entfernung von Fäden oder Klammern

Arbeiten & Organisieren

GOÄ 2007 Schnellcheck

Punktzahl:40
  • Abrechenbar
    • Die GOÄ 2007 ist abrechenbar für die Entfernung von Fäden oder Klammern und zwar pro Sitzung nur einmal je Wund- bzw. Operationsgebiet, in dem Fäden oder Klammern entfernt werden.
    • In Bezug auf Nachbehandlungen oder chirurgische Wundrevisionen von Operationswunden ist zu beachten, dass bei der zahnärztlichen Versorgung zutreffenden Nummern aus der GOZ grundsätzlich gemäß § 1 Abs. 1 GOZ Vorrang zu gewähren ist. Da in der GOZ für die Nachbehandlung nach einem chirurgischen Eingriff (GOZ 3300) und auch für die chirurgische Wundrevision (GOZ 3310) Abrechnungsziffern existieren, kommt das Ansetzen der GOÄ 2007 hierfür nicht infrage.
  • Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
    • Entfernung von Fäden oder Klammern
  • Nicht abrechenbar
    • Die GOÄ 2007 ist im zahnärztlichen Bereich nicht abrechenbar
      • für die Nachbehandlung nach einem chirurgischen Eingriff, hierfür steht die GOZ 3300 zur Verfügung.
      • für die chirurgische Wundrevision, hierfür steht die GOZ 3310 zur Verfügung.
  • Zusätzlich abrechenbar
    • Die Nummern GOZ 3290, GOZ 3300 und GOZ 3310 sind auch dann berechnungsfähig, wenn der Zahnarzt den chirurgischen Eingriff nicht selbst durchgeführt hat (z. B. bei vorausgegangener Operation in einer Klinik).
    • Die GOÄ 2007 kann auch neben der GOÄ 2006 (Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist) angesetzt werden.- Denkbar ist auch die sitzungsgleiche Erbringung der GOÄ 2008 (Wund- oder Fistelspaltung) oder die GOÄ 2009 (Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers).
    • In Verbindung mit der GOÄ 2007 kann ein notwendiger einfacher Verband nach GOÄ 200 zusätzlich berechnet werden.
check
Abrechenbar
  • Die GOÄ 2007 ist abrechenbar für die Entfernung von Fäden oder Klammern und zwar pro Sitzung nur einmal je Wund- bzw. Operationsgebiet, in dem Fäden oder Klammern entfernt werden.
  • In Bezug auf Nachbehandlungen oder chirurgische Wundrevisionen von Operationswunden ist zu beachten, dass bei der zahnärztlichen Versorgung zutreffenden Nummern aus der GOZ grundsätzlich gemäß § 1 Abs. 1 GOZ Vorrang zu gewähren ist. Da in der GOZ für die Nachbehandlung nach einem chirurgischen Eingriff (GOZ 3300) und auch für die chirurgische Wundrevision (GOZ 3310) Abrechnungsziffern existieren, kommt das Ansetzen der GOÄ 2007 hierfür nicht infrage.
check
Zum Leistungsinhalt gehörende Maßnahmen
  • Entfernung von Fäden oder Klammern
no-check
Nicht abrechenbar
  • Die GOÄ 2007 ist im zahnärztlichen Bereich nicht abrechenbar
    • für die Nachbehandlung nach einem chirurgischen Eingriff, hierfür steht die GOZ 3300 zur Verfügung.
    • für die chirurgische Wundrevision, hierfür steht die GOZ 3310 zur Verfügung.
check
Zusätzlich abrechenbar
  • Die Nummern GOZ 3290, GOZ 3300 und GOZ 3310 sind auch dann berechnungsfähig, wenn der Zahnarzt den chirurgischen Eingriff nicht selbst durchgeführt hat (z. B. bei vorausgegangener Operation in einer Klinik).
  • Die GOÄ 2007 kann auch neben der GOÄ 2006 (Behandlung einer Wunde, die nicht primär heilt oder Entzündungserscheinungen oder Eiterungen aufweist) angesetzt werden.- Denkbar ist auch die sitzungsgleiche Erbringung der GOÄ 2008 (Wund- oder Fistelspaltung) oder die GOÄ 2009 (Entfernung eines unter der Oberfläche der Haut oder der Schleimhaut gelegenen fühlbaren Fremdkörpers).
  • In Verbindung mit der GOÄ 2007 kann ein notwendiger einfacher Verband nach GOÄ 200 zusätzlich berechnet werden.
  • Abrechnungsbestimmung

    Abrechnungsbestimmung GOÄ-Nr. 2007

    keine

    Auszug aus den Allgemeinen Bestimmungen GOÄ - Teil L (Auszug)

    Zur Erbringung der in Abschnitt L aufgeführten typischen operativen Leistungen sind in der Regel mehrere operative Einzelschritte erforderlich. Sind diese Einzelschritte methodisch notwendige Bestandteile der in der jeweiligen Leistungsbeschreibung genannten Zielleistung, so können sie nicht gesondert berechnet werden.

    Werden mehrere Eingriffe in der Brust- oder Bauchhöhle in zeitlichem Zusammenhang durchgeführt, die jeweils in der Leistung die Eröffnung dieser Körperhöhlen enthalten, so darf diese nur einmal berechnet werden; die Vergütungssätze der weiteren Eingriffe sind deshalb um den Vergütungssatz nach Nummer 2990 oder Nummer 3135 zu kürzen.

  • Spitta Kommentar

    Die Leistungsbeschreibung der GOÄ 2007 umfasst die Entfernung von Fäden oder Klammern. Die GOÄ 2007 nennt „Fäden“ und „Klammern“ im Plural und kann daher pro Sitzung nur einmal je Wund- bzw. Operationsgebiet abgerechnet werden (und nicht etwa je entferntem Faden oder je entfernter Klammer). Als Operationsgebiet gilt der Bereich einer zusammenhängenden Schnittführung.

    Werden in demselben Wund- bzw. Operationsgebiet in einer Sitzung nicht alle Fäden bzw. Klammern entfernt, kann für die Entfernung weiterer Fäden bzw. Klammern in einer separaten Sitzung die GOÄ 2007 erneut angesetzt werden.

    Beispiele
    Die GOÄ 2007 ist im zahnärztlichen Bereich zutreffend, wenn

    • die Nahtentfernung als selbstständige Leistung alleine vorkommt (also nicht in Verbindung mit einer Nachbehandlung oder einer chirurgischen Wundrevision) oder
    • Klammern entfernt werden (die Klammerentfernung wird in der GOZ nicht beschrieben).

    Wundversorgung
    Für die Abrechnung von Wundversorgungen stehen in der GOÄ die Ziffern GOÄ 2000GOÄ 2005 zur Verfügung.

    Die unter diesen Ziffern beschriebenen Wundversorgungen lassen sich hinsichtlich zweier Kriterien untergliedern:

    1. Handelt es sich um eine Erstversorgung (im Sinne einer Sofortversorgung bzw. Notfallmaßnahme) oder um die umfangreichere bzw. weitere Versorgung einer Wunde?
    2. Handelt es sich um eine kleine (saubere) Wunde oder um eine große und/oder stark verunreinigte Wunde?

    Übersicht Wundversorgungen

    (0)
    Sofortversorgung/
    Notfallmaßnahme
    Umfangreichere/
    weitere Versorgung einer Wunde
    Kleine (saubere) WundeGOÄ 2000 – Erstversorgung einer kleinen WundeGOÄ 2001 – Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Naht
    GOÄ 2002 – Versorgung einer kleinen Wunde einschließlich Umschneidung und Naht
    Große und/oder stark verunreinigte WundeGOÄ 2003 – Erstversorgung einer großen und/oder stark verunreinigten WundeGOÄ 2004 – Versorgung einer großen Wunde einschließlich Naht
    GOÄ 2005 – Versorgung einer großen und/oder stark verunreinigten Wunde einschließlich Umschneidung und Naht